Streit um Aussage von Özdemir Grünen-Chef verliert vor Gericht gegen Schily
25.10.2017, 17:22 Uhr
Kein Erfolg vor Gericht: Cem Özdemir.
(Foto: dpa)
Grünen-Chef Özdemir muss vor Gericht eine Niederlage einstecken. Er behauptete, Ex-Innenminister Schily habe nach einem NSU-Anschlag im Jahr 2004 einen terroristischen Hintergrund ausgeschlossen. Dagegen ging Schily vor - mit Erfolg.
Grünen-Chef Cem Özdemir hat vor Gericht gegen den ehemaligen SPD-Innenminister Otto Schily verloren. Özdemir hatte in dem Buch über den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) "Die haben gedacht, wir waren das - MigrantInnen über rechten Terror und Rassismus" geschrieben, Schily habe als Innenminister 2004 - bereits einen Tag nach einem NSU-Anschlag - einen terroristischen Hintergrund ausgeschlossen. Schily reichte gegen diese Behauptung Unterlassungsklage ein.
Das Landgericht München I gab Schily am Mittwoch Recht. Durch die Äußerung Özdemirs werde der falsche Eindruck erweckt, Schily habe vorschnell eine abschließende Fehleinschätzung kundgetan, teilte das Landgericht mit. "Nach dem Wortlaut der Äußerung des Klägers war jedoch eindeutig, dass der Kläger am 10.06.2004 nur eine vorläufige Einschätzung abgegeben hat, die einen terroristischen Hintergrund der Straftat gerade nicht ausschloss. Die tatsächliche Äußerung des Klägers einen Tag nach dem Anschlag konnte demnach nicht so verstanden werden, dass dieser einen terroristischen Hintergrund endgültig verneint hat", heißt es vom Gericht.
Am 9. Juni 2004 wurde in der Keupstraße in Köln ein Nagelbomben-Attentat verübt. 26 Menschen wurden dabei verletzt. Schily sagte einen Tag später in einer Pressekonferenz: "Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann."
Özdemirs Anwalt Mehmet Daimagüler sagte, dass er die genaue Urteilsbegründung abwarten werde. Erst dann werde über mögliche weitere Schritte entschieden.
Quelle: ntv.de, ara/dpa