Politik

Kompetenzen überschrittenGutachten: Pistorius handelte rechtswidrig bei Abmeldepflicht für Bundeswehr

01.06.2026, 08:44 Uhr
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"Alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung", sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius im April. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Bundeswehr braucht dringend Nachwuchs. Noch wird dabei auf Freiwilligkeit gesetzt. Ein Passus des neuen Wehrpflichtgesetzes zur Abmeldepflicht erhitzt im April die Gemüter. Daraufhin setzt das Verteidigungsministerium diesen aus. Doch das ist anscheinend nicht rechtens.

Das Verteidigungsministerium hat laut einem Gutachten mit dem Außerkraftsetzen von Teilen des Wehrpflichtgesetzes rechtswidrig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten. Demnach hat das Verteidigungsministerium unter der Ägide von Verteidigungsminister Boris Pistorius seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschritten, weil es per Verwaltungsvorschrift die im Wehrpflichtgesetz festgelegte Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren ausgesetzt hat.

Das neue Wehrpflichtgesetz hatte ursprünglich besagt, dass Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres "eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". Gleichzeitig ist in dem Gesetz festgelegt, dass Anträge auf Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Die Regelung im neuen Wehrdienstgesetz hatte am Osterwochenende für Aufsehen und scharfe Kritik gesorgt.

Daraufhin hatte das Bundesverteidigungsministerium diese Pflicht per Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt und erklärt, jeder Mann dürfe frei reisen. Mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift sei dies klargestellt worden. Damit werde sowohl "Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt".

"Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen - alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung", sagte Pistorius im April nach dem Osterwochenende. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse also auch nicht angezeigt werden. Eine entsprechende Regelung hatte zuvor bereits die Bundeswehr in Aussicht gestellt und dazu geschrieben: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden."

Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass die Bestimmungen der "Auslandsregelung" in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu seien, sondern mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur reaktiviert worden seien. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird laut Ministerium eine im Gesetz "ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen".

Der Wissenschaftliche Dienst zieht dies laut Bericht des ARD-Hauptstadtstudios nun in Zweifel. Das Ministerium dürfe laut Wehrpflichtgesetz zwar Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen. Mit der Allgemeinverfügung habe es jedoch eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. "Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit", wird im Bericht aus dem Gutachten zitiert. Demzufolge darf nur das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

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Quelle: ntv.de, gut/AFP

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