186 Milliarden EuroHälfte der Einkommensteuer kommt von Spitzenverdienern

Die Einkommensteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen von Bund, Länder und Gemeinden. Und nur ein Bruchteil der entsprechend Steuerpflichtigen zahlt den Spitzensteuersatz. Doch am Ende stammt von ihnen gut die Hälfte des Gesamtaufkommens.
Mehr als drei Millionen Menschen haben zuletzt den Spitzensteuersatz bezahlt. Wegen der langen Fristen für Steuererklärungen weist das Statistische Bundesamt derzeit nur Zahlen für 2022 aus. In jenem Jahr wurden rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Dies entsprach damals einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen. Auf sie entfielen mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro. Der Einkommensteuer wird bei Einkünften aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, aus Vermietungen sowie Kapitalerträgen und auch Renten fällig.
In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet. Er zieht mit steigendem Einkommen an. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Personen waren es 117.194 Euro. "Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze", erklärten die Statistiker.
Rund 141.000 der 3,2 Millionen Spitzensteuerzahler kamen auf ein Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen). Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme.
Verglichen mit 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Der Steuertarif wird seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. "Seitdem hat sich der Anstieg, zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt", stellten die Statistiker fest. Im Jahr 2022 entfiel auf die Zahler mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. 2012 waren es noch 42 Prozent.
Insgesamt erzielten alle Steuerpflichtigen in Deutschland laut Statistik im Jahr 2022 Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro - 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer betrug demnach 376 Milliarden Euro. Dies entspricht dem Bundesamt zufolge einer Steigerung von 5,2 Prozent (19 Milliarden Euro) im Vergleich zu 2021.
Derzeit erhalten Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent der Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer. 15 Prozent gehen an die Kommunen.