Internationaler Strafgerichtshof Haftbefehle gegen russischen Ex-Minister Schoigu und General Gerassimow
25.06.2024, 13:02 Uhr Artikel anhören
Gerassimow (l.) und Schoigu sollen unter anderem für Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur verantwortlich sein.
(Foto: IMAGO/ITAR-TASS)
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag erlässt Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und Generalstabschef Waleri Gerassimow wegen Angriffen auf die Ukraine. Damit ereilt beide ein ähnliches Schicksal wie Präsident Wladimir Putin.
Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehl gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und Generalstabschef Waleri Gerassimow erlassen. Ihnen würden Angriffe auf zivile Ziele in der Ukraine vorgeworfen, teilte der IStGH mit. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr auch Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Kinderrechtskommissarin in der Präsidialverwaltung, Maria Lwowa-Belowa, erlassen. Sie wurden beschuldigt, für die Verschleppung von Kindern aus der Ukraine verantwortlich zu sein.
Das Gericht teilte mit, es gebe plausible Hinweise darauf, dass Schoigu und Gerassimow für Raketenangriffe auf das ukrainische Energienetz vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023 verantwortlich gewesen seien. Während dieser Zeit seien zahlreiche Kraftwerke und Umspannwerke angegriffen worden, hieß es vom Gericht. Viele Ukrainer erlebten damals einen bitterkalten Winter mit vielen Stromausfällen.
"Der Inhalt der Haftbefehle wurde als 'geheim' eingestuft, um Zeugen zu schützen und die Ermittlungen zu sichern", teilte der Internationale Strafgerichtshof mit. Weil ein Verhalten wie das in den Haftbefehlen beschriebene aber "anscheinend weiterhin stattfindet", habe man es als im "Interesse der Gerechtigkeit" erachtet, die Haftbefehle und Namen der Verdächtigen öffentlich bekannt zu machen.
Das Weltstrafgericht hat selbst keine Möglichkeiten, Haftbefehle zu vollstrecken. Aber alle Vertragsstaaten des Gerichts sind verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu überstellen, sollten sie sich auf ihrem Staatsgebiet befinden. Die Reisemöglichkeiten der Betroffenen sind also deutlich eingeschränkt, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, festgenommen zu werden. Russland selbst erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an.
Quelle: ntv.de, rog/AP