Politik

Tarifangebot der Branche Heil rüffelt Fleischindustrie für "Ablenkung"

Die Fleischindustrie hat im Konflikt um bessere Arbeitsbedingungen einen flächendeckenden Tarifvertrag angeboten.

Die Fleischindustrie hat im Konflikt um bessere Arbeitsbedingungen einen flächendeckenden Tarifvertrag angeboten.

(Foto: imago images/Noah Wedel)

Mit einem neuen Gesetz will das Bundeskabinett Werkverträge in Schlachtbetrieben weitgehend verbieten. Die Fleischindustrie versucht dies mit einem Tarifvertrag zu verhindern. Arbeitsminister Heil warnt nun die Gesetzgeber, sich nicht durch "massive Lobbyarbeit" beeinflussen zu lassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wirft der Fleischindustrie vor, mit dem Angebot eines flächendeckenden Tarifvertrags die geplanten Verbote von Werkverträgen und Leiharbeit abwenden zu wollen. "Ich werde mich von Ablenkungsmanövern von dem Gesetz nicht mehr abbringen lassen", sagte Heil der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Arbeitsminister Heil kritisiert das Tarifangebot der Fleischindustrie als Ablenkungsmanöver.

Arbeitsminister Heil kritisiert das Tarifangebot der Fleischindustrie als Ablenkungsmanöver.

(Foto: imago images/photothek)

Zwar begrüße er es sehr, wenn die Fleischindustrie "endlich Tarifverträge abschließen möchte und ihre Mitarbeiter anständig bezahlen will", betonte der Arbeitsminister. Aber ein Ersatz für eine klare Gesetzesregelung sei dies nicht. An Bundestag und Bundesrat appellierte Heil, den Gesetzentwurf zur Regulierung der Fleischbranche nicht "durch massive Lobbyarbeit verwässern zu lassen".

Angesichts der geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie hatte die Branche am Wochenende angekündigt, bald mit der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) einen flächendeckenden Tarifvertrag aushandeln zu wollen. Darin sollten unter anderem Fragen wie Mindestlohn, Wohnunterbringung der Arbeiter sowie der mögliche Einsatz von Leiharbeitern geklärt werden.

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Zuvor hatte das Bundeskabinett Ende Juli als Reaktion auf die Serie von Coronavirus-Ausbrüchen in Schlachtbetrieben den Gesetzentwurf auf Initiative von Arbeitsminister Heil auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Ziel des geplanten Gesetzes sei es, Unternehmer "zu zwingen, ihre Verantwortung für ihre Beschäftigten endlich zu übernehmen, nicht länger Löhne zu drücken und den Arbeitsschutz mit Füßen zu treten", sagte Heil der NOZ. Der Minister und andere Kritiker der Branche führen die Ausbrüche des Erregers in der Vergangenheit auf die Arbeitsbedingungen sowie die Unterbringung vieler Beschäftigter in beengten Gemeinschaftsunterkünften zurück. In den Schlachtbetrieben sind viele Osteuropäer tätig, die von Subunternehmen beschäftigt werden. Die Fleischindustrie hat das geplante Gesetz wiederholt kritisiert.

Quelle: ntv.de, cri/dpa/AFP

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