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"Rede nur als Vorwand genutzt" Höcke droht in Prozess um Nazi-Parole Bewährungsstrafe

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Sollte es zu einer Bewährungsstrafe kommen, darf er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen: Björn Höcke.

Sollte es zu einer Bewährungsstrafe kommen, darf er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen: Björn Höcke.

(Foto: dpa)

Für den Nazi-Spruch "Alles für Deutschland" wird Björn Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt. Er wird aus Sicht der Staatsanwaltschaft zum Wiederholungstäter, nutzt die Parole bei einem Stammtisch erneut. Dieses Mal soll es nicht bei einer Geldstrafe bleiben.

Im Prozess um eine verbotene Nazi-Parole fordert die Staatsanwaltschaft für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer am Landgericht Halle. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Die Urteilsverkündung ist für den Nachmittag geplant.

"Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten", so Bernzen weiter. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde. Bernzen forderte eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zudem solle das Gericht anordnen, dass Höcke zwei Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfe.

Höcke hatte bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" ausgesprochen, das Publikum vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht, sagte Bernzen.

Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Die Stammtisch-Teilnehmer hätten um die Bedeutung gewusst. Anschließend sei in dem Video von der Rede im thüringischen Gera ein "zustimmendes Nicken, süffisantes Lächeln" Höckes zu sehen gewesen, keine Überraschung über die Reaktion des Publikums.

Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Verteidiger Florian Gempe betonte, Höcke habe an der bestimmten Stelle abgebrochen und die Formel gerade nicht ausgesprochen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Er sprach von einem "ungewollten Zuruf" des Publikums.

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Außerdem seien die Handbewegungen Höckes mehrdeutig. Gempe sagte, als Politiker gebrauche man in freier Rede seine Hände, auch spontan. Der Verteidiger kritisierte, dass kein Gutachter gehört wurde. Dabei hatte das Gericht das selbst zunächst gewollt. Einem Historiker war abgesagt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er sich negativ über die AfD geäußert hatte.

Wegen des gleichen Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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