Politik

Neue Definition von ExtremismusHöcke will Unvereinbarkeitsliste der AfD "überarbeiten"

17.06.2026, 10:25 Uhr Foto-RTL-PresseVon Martin Schmidt
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Björn Höcke war die Unvereinbarkeitsliste der AfD immer ein Dorn im Auge. (Foto: picture alliance/dpa)

Auf dem Parteitag in Erfurt will der Thüringer AfD-Chef Höcke eine Definition von Extremismus beschließen lassen, die auf so gut wie keine Organisation zuträfe. Die Grünen will Höcke für "anti-deutsch" erklären lassen. Und: 2029 soll kein Parteitag stattfinden.

Es ist deutlich kürzer geraten als noch im vergangenen Jahr: das Antragsbuch für den AfD-Parteitag in Erfurt, das RTL/ntv exklusiv vorliegt. Nur 58 Seiten. Beim letzten Mal waren es noch 152 Seiten. Allerdings muss die AfD bei ihrem Parteitag Anfang Juli auch kein neues Bundestagswahlprogramm beschließen.

So befassen sich die Anträge fast ausschließlich mit der eigenen Parteistruktur. Große inhaltliche Auseinandersetzungen wie den intern schwelenden Streit über die Wiedereinführung der Wehrpflicht führt man offenbar lieber nicht auf der großen Parteitagsbühne. Schon gar nicht wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt.

Ein Antrag, verfasst unter anderem vom rechtsextremen Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, hat es dennoch in sich. Er könnte die Partei vollends für das rechtsextreme Spektrum öffnen. Es geht um eines von Höckes Lieblingsthemen: die Unvereinbarkeitsliste der AfD. Diese regelt bislang, welchen extremistischen Organisationen Parteimitglieder nicht angehören dürfen.

Extremistisch soll nur noch sein, wer sich zu Militanz bekennt

Höcke selbst war die Liste schon lange ein Dorn im Auge. Beispielsweise mit der rechtsextremen Identitären Bewegung stand er stets trotzdem im engen Austausch. Schon vor Jahren hätte sein völkisches "Flügel"-Netzwerk die Unvereinbarkeitsliste lieber ganz abgeschafft. Nun soll der Bundesvorstand damit beauftragt werden, "die Unvereinbarkeitsliste (UVL) binnen eines Jahres zu überarbeiten".

Höcke hat mit den anderen Antragstellern auch eine klare Vorstellung, welche Organisationen künftig noch als extremistisch gelten sollten. Nämlich nur solche, die die parlamentarische Demokratie gewaltsam durch eine Diktatur ersetzen wollen. Im Antrag werden die Bedingungen von Höckes Extremismus-Definition für Organisationen wörtlich so formuliert: "a) eine auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und Errichtung einer Diktatur abzielende Programmatik sowie b) ein planmäßiges, aktiv kämpferisches auf die Durchsetzung der unter a) aufgeführten Ziele gerichtetes Vorgehen, c) insbesondere durch das Bekenntnis zu bzw. den systematischen Einsatz von Gewalt (Militanz)".

Die Unvereinbarkeitsliste wäre nutzlos

Diese Definition ist deutlich enger gefasst als etwa die Extremismusdefinition des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Zum einen, weil sie explizit das Ziel der Diktatur benennt - das Ziel der Beseitigung der freiheitlichen Demokratie reicht Höcke und Co. anscheinend nicht. Zum anderen ist das Mittel der Gewalt in den anderen Definitionen nicht unmittelbar an Extremismus gekoppelt.

Für den Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) ist die Antragsdefinition nicht durch verfassungsrechtliche und wissenschaftliche Definitionen gedeckt. "Es handelt sich um eine auf Gewalt und Putschismus verengte Definition, die in dieser Form auf so gut wie keine Organisation zutrifft", sagt Schroeder RTL/ntv. Das Denken in den Dimensionen des Antisemitismus, Rassismus und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit werde in diesem Ansatz ignoriert und damit die Voraussetzungen für extremistische Handlungen. "Damit würde sich die AfD einen schlanken Fuß machen und ihre Unvereinbarkeitsliste-Praxis für abgeschlossen erklären", meint der Politikwissenschaftler. Eine Unvereinbarkeitsliste, die niemanden betrifft, wäre genau, wie man sich diese Liste rechtsganzaußen in der AfD immer gewünscht hat: völlig nutzlos.

Grüne sollen für "anti-deutsch" erklärt werden

Noch ein weiterer Änderungswunsch zum Umgang mit der Unvereinbarkeitsliste steht im Parteitagsantrag: Für Mitgliedschaften in extremistischen Vereinigungen soll eine Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Austritt gelten. "Der Antragsteller muss eine ehemalige Mitgliedschaft, die länger als nach der Verjährungsfrist bestimmt zurückliegt, nicht mehr angeben", heißt es. Höckes einst engster Vertrauter Andreas Kalbitz war aufgrund der noch geltenden Regel vor Jahren aus der AfD geflogen. Seine Parteimitgliedschaft wurde nachträglich für nichtig erklärt, da Kalbitz beim AfD-Eintritt auch verschwiegen hatte, Mitglied der Neonazi-Organisation "Heimattreue Deutsche Jugend" gewesen zu sein.

Ein weiterer Absatz im Antrag ist wohl vor allem als radikales Wahlkampfgetöse zu werten. Denn nicht nur extremistische Organisationen sollen auf der neuen Unvereinbarkeitsliste landen, sondern auch "sämtliche Gruppen, die unseren Grundüberzeugungen entgegenstehen". Als einzige Organisation wird an dieser Stelle im Antrag die Partei Bündnis90/Die Grünen genannt. Sie sei "anti-deutsch", arbeite "an der Zerstörung der ethnisch-kulturellen, demographischen, sprachlichen und wirtschaftlichen Grundlagen Deutschlands". Allerdings ist es sowohl für Mitglieder der AfD als auch für Grünen-Mitglieder laut jeweiliger Satzung ohnehin ausgeschlossen, gleichzeitig Mitglied einer weiteren Partei zu sein. Sogar im Umfeld der AfD-Bundesspitze fragt sich manch einer hinter vorgehaltener Hand, was das soll.

Jugendorganisation soll mehr Mitsprache bekommen

Mit der neu gegründeten Jugendorganisation der AfD "Generation Deutschland" (GD) befassen sich gleich mehrere Anträge für das Delegierten-Treffen in Erfurt. Anders als beim Vorgänger "Junge Alternative" hat der Bundesvorstand der AfD bei der GD deutlich mehr Einfluss. Denn Mitglied in der GD kann nur noch sein, wer auch der Mutterpartei angehört. Verstöße gegen Regeln oder Fehlverhalten können somit vom Bundesvorstand geahndet werden. Umgekehrt soll die Jugendorganisation nun auch mehr Mitsprachemöglichkeiten bekommen. Darauf zielen Parteitagsanträge, die der Bundesvorstand der AfD selbst einbringt.

Der GD-Bundesvorstand soll unter anderem eigene Parteitagsanträge stellen und Mitglieder in den AfD-Bundeskonvent oder die Schatzmeisterkonferenz entsenden dürfen. Für die AfD wären diese Änderungen nur konsequent, doch sie bergen eine Gefahr: Die Sicherheitsbehörden halten die GD für nicht gemäßigter als die ehemalige Junge Alternative, die bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft war. Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes stören die AfD-Führung jedoch aufgrund der trotzdem guten Umfragewerte immer weniger.

Kein Parteitag im Superwahljahr

Und noch ein weiterer Antrag des Bundesvorstands fällt auf: Im "Superwahljahr 2029", in dem Bundestag, Europaparlament und drei Landtage neu gewählt werden, möchte die Parteiführung auf einen Bundesparteitag verzichten. Eigentlich ist in der AfD-Satzung ein Parteitag pro Jahr vorgeschrieben. Andere Parteien versuchen, gerade die große Delegiertenversammlung als medialen Wahlkampftermin in solchen hochpolitischen Zeiten zu nutzen.

Die AfD-Führung scheint das nicht für nötig zu halten, im Gegenteil: "Angesichts der zahlreichen Wahl(kampf)termine, an denen die Bundesgeschäftsstelle selbst beteiligt sein würde, wäre es für alle Beteiligten ein Vorteil, wenn nicht sowieso nur eingeschränkt vorhandene Ressourcen noch zusätzlich für einen Bundesparteitag zur Verfügung gestellt werden müssten." Wohl ein Beleg dafür, dass die eigene Parteiführung ihrem Mitarbeiterstab nicht zutraut, einem solch intensiven Jahr gewachsen zu sein.

Zudem besteht immer die Sorge, durch inhaltliche Diskussionen auf Parteitagen weiter bestehende tiefe Gräben in der Partei für alle sichtbar zu machen. Für das Treffen in Erfurt in wenigen Wochen haben sie das zumindest bisher erfolgreich verhindern können.

Quelle: ntv.de

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