Politik

Urteil gegen 93-Jährige Holocaust-Leugnerin soll ein Jahr ins Gefängnis

Haverbeck habe sich "von der historischen Wahrheit meilenweit entfernt", sagte die Richterin.

Haverbeck habe sich "von der historischen Wahrheit meilenweit entfernt", sagte die Richterin.

(Foto: IMAGO/Olaf Wagner)

Weil sie immer wieder öffentlich den Holocaust leugnet, saß Ursula Haverbeck bereits zweieinhalb Jahre in Haft. Nun behandelt das Landgericht Berlin zwei Berufungsverfahren und entscheidet: Die 93-Jährige soll erneut ins Gefängnis.

Im Berufungsprozess gegen die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck vor dem Berliner Landgericht ist die 93-Jährige zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte habe den Holocaust in Abrede gestellt und bestritten, begründete das Gericht sein Urteil. In dem Prozess ging es um die Berufungen Haverbecks gegen zwei frühere Hafturteile wegen Volksverhetzung aus den Jahren 2017 und 2020.

Beide Verfahren wurden am Landgericht zu einem Berufungsprozess zusammengeführt. "Sie sind keine Holocaust-Forscherin, sie sind eine Holocaust-Leugnerin", sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Haverbeck habe sich "von der historischen Wahrheit meilenweit entfernt" und "die Andenken Millionen Ermordeter schädigt".

Haverbeck war im Jahr 2017 vom Amtsgericht Tiergarten zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil sie im Jahr zuvor auf einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte mehrfach den Holocaust geleugnet haben soll. 2020 verurteilte das Gericht Haverbeck zu einem Jahr Haft, weil sie 2018 in einem im Internet veröffentlichten Interview den Holocaust geleugnet haben soll.

Bei Haverbeck seien Worte wirkungslos

Die 93-Jährige habe bei beiden Taten "in eigenem Namen" gesprochen. "Das war ihre eigene Überzeugung", sagte die Richterin. Die Kammer habe sich gefragt, ob es wirklich erforderlich sei, eine 93-Jährige zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Doch die Entscheidung sei "alternativlos". Auch eine Bewährungsstrafe sei nicht infrage gekommen. "Sie sind durch nichts zu stoppen", sagte die Vorsitzende Richterin. "Wir werden mit Worten nichts bei Ihnen bewirken."

In dem Mitte März begonnenen Berufungsprozess wurden mehrere Zeugen gehört sowie Videos gezeigt, welche die beiden Sachverhalte, für die Haverbeck verurteilt wurde, bestätigten. Sie war auch andernorts in Deutschland bereits verurteilt worden und saß zwischen 2018 und 2020 zweieinhalb Jahre lang in Bielefeld in Haft. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen.

Im Berliner Berufungsprozess forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, wobei von der Gesamtstrafe aus juristischen Gründen vier Monate als schon vollstreckt gewertet werden sollten. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch beziehungsweise bei einer Verurteilung auf eine Geld- oder Bewährungsstrafe.

Quelle: ntv.de, chf/AFP

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