Politik

Sorge vor mehr SchwarzarbeitIAB-Chef: "Minijobs unter 250 Euro sollten weiter bestehen"

16.07.2026, 09:36 Uhr
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Ein-Kellner-traegt-ein-Tablett-mit-benutzten-Glaesern-und-leeren-Flaschen
Unter anderem die Gastronomie ist auf Minijobber angewiesen. (Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)

Im Zuge der Rentenreform schlägt eine Regierungskommission vor, Minijobs faktisch abzuschaffen. Wirtschaftsverbände reagieren empört. Jetzt warnt auch ein Forschungsinstitut vor den Folgen - und bringt eine neue Bagatellgrenze ins Spiel. 

Der Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Bernd Fitzenberger, hat vor der Abschaffung von Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen gewarnt: "Ich bin für eine Eingrenzung, aber nicht Abschaffung von Minijobs für die meisten Personengruppen", sagte Fitzenberger der "Rheinischen Post". "Konkret schlage ich eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Monat vor. Minijobs unter 250 Euro sollten sozialversicherungsrechtlich so wie bisher weiter bestehen können." Der IAB-Chef geht davon aus, dass ansonsten die Schwarzarbeit zunehme.

Zuvor hatte auch eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief an Arbeitsministerin Bärbel Bas und Gesundheitsministerin Nina Warken forderten unter anderem der Handelsverband Deutschland, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände sowie weitere Branchenverbände den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form.

Die Unterzeichner warnen, eine Abschaffung oder Verteuerung würde Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen treffen. Fielen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile weg, müssten viele Beschäftigte spürbare Einkommenseinbußen hinnehmen oder deutlich mehr Stunden arbeiten, um auf das bisherige Einkommen zu kommen. Den Unternehmen dienten Minijobs dazu, Personalengpässe aufzufangen und Öffnungszeiten sowie die Versorgung etwa im Einzelhandel und im Gastgewerbe sicherzustellen.

Eine Regierungskommission hatte empfohlen, Minijobs in die Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten demnach nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein.

Quelle: ntv.de, nbr/dpa

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