Minderjährige ausgenommen In Berlin gilt ab Montag 2G-Regel
10.11.2021, 19:50 Uhr
Nach Sachsen reagiert auch Berlin auf die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen. Bislang war die 2G-Regel in der Hauptstadt für Restaurants und Veranstalter eine Option. Nun beschließt der Senat, die Regelung umfangreich auszuweiten.
Der Berliner Senat hat weitere Einschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz beschlossen. Die sogenannte 2G-Regel soll nach einer Entscheidung deutlich ausgeweitet werden, wie die Senatskanzlei mitteilte. Angesichts der gestiegenen Zahlen von Corona-Fällen und sich abzeichnenden Engpässen auf den Intensivstationen sollen von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien haben, Getestete dagegen nicht mehr.
Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen, geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.
Aktuell gilt in Berlin, dass zum Beispiel Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen. Bei 2G entfällt dann die Maskenpflicht. Dagegen ist für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen 2G schon bisher vorgeschrieben.
Hotspots setzen auf 3G-plus-Regel
Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und Berlin. Nach den Daten des Robert-Koch-Instituts vom Mittwochmorgen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 227,8. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Anfang Oktober lag er noch bei 74,4.
In Sachsen gilt seit dieser Woche bereits die 2G-Regelung. Andere Bundesländer wie Bayern und Thüringen setzen hingegen auf die 3G-plus-Regel. Demnach müssen Ungeimpfte einen PCR-Test vorweisen, ein Schnelltest reicht dann nicht mehr aus.
Quelle: ntv.de, chf/dpa