Ermittlung wegen Volksverhetzung Justiz darf Hildmanns Daten auswerten
17.12.2020, 16:06 Uhr
Bezeichnet sich selbst als "ultrarechts" - Attila Hildmann.
(Foto: imago images/Future Image)
Bei Durchsuchungen von Attila Hildmanns Wohnung werden präventiv Mobiltelefone, Computer und Festplatten sichergestellt. Nun dürfen die möglichen Beweismittel ausgewertet werden, um festzustellen, ob sich der selbsternannte Verschwörungsprediger strafbar gemacht hat.
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Attila Hildmann wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung. Es gehe um eine Vielzahl öffentlicher Äußerungen in sozialen Netzwerken und Demonstrationen, teilte die Anklagebehörde auf Twitter mit. Hildmann nennt sich selbst "ultrarechts" und einen Verschwörungsprediger.
Jetzt könnten Mobiltelefone, Computer, Festplatten und Speicherkarten ausgewertet werden, hieß es. Die Beweismittel seien bei einer Durchsuchung bei Hildmann zunächst präventiv sichergestellt worden, jetzt habe das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Beschlagnahme angeordnet, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Martin Steltner. In der nächsten Woche werde das Landeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit der Prüfung beginnen. Im November hatte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bekannt gegeben, dass die Ermittlungen gegen Hildmann, der früher als veganer Kochbuchautor bekannt war, in Berlin gebündelt werden.
Begründet wurde dies mit einer effektiven Strafverfolgung. Mehrere Ermittlungsverfahren aus Brandenburg waren an die Berliner Behörde übergeben worden. Durchsucht worden war auch die Wohnung Hildmanns in Brandenburg.
Der 39-Jährige trat wiederholt bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft soll aufgeklärt werden, ob und in welchem Umfang Attila Hildmann durch seine Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und sich strafbar gemacht haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin will auch Hildmanns Strategie bei seinen Äußerungen prüfen. "Auch wenn jemand scheinbar im Konjunktiv spricht, kann das unter Umständen dieselbe aufhetzende Wirkung bei den Zuhörenden auslösen." Es solle eine klärende, möglichst obergerichtliche Rechtsprechung erreicht werden.
In Berichten wird dabei auf eine Attacke Hildmanns auf den Grünen-Politiker Volker Beck verwiesen. Im Juli hatte Hildmann demnach "wenn ich Reichskanzler wäre" vorausgeschickt, um dann zu sagen, für Beck solle in diesem Fall die Todesstrafe "durch Eiertreten" eingeführt werden. Die möglicherweise juristisch erschwerte Verfolgung durch den Konjunktiv solle geprüft werden.
Quelle: ntv.de, mba/dpa/AFP