Politik

Keine Aggressivität ersichtlich Kassel muss rechte Demonstration erlauben

Teilnehmer eines Marschs der rechtsextremen Partei "Die Rechte", der im Mai in Dortmund stattfand.

Teilnehmer eines Marschs der rechtsextremen Partei "Die Rechte", der im Mai in Dortmund stattfand.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Stadt Kassel möchte die Demonstration einer rechtsextremen Partei verhindern. Doch das Verwaltungsgericht gibt nun einem Eilantrag statt, die Veranstaltung zuzulassen. Ob die Kundgebung stattfinden wird, steht dennoch nicht fest.

Im Streit um das Verbot einer Demonstration von Rechtsextremen hat die Stadt Kassel eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Kassel gab einem Eilantrag statt, die Kundgebung am 20. Juli doch zuzulassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Totalverbot lägen nicht vor, teilte das Gericht mit. Die Stadt will gegen die Entscheidung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Zu der Demonstration im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die rechtsextreme Kleinstpartei "Die Rechte" aufgerufen. Sie spricht von einer Instrumentalisierung des Attentats auf den CDU-Politiker, mit dem Rechte in die Nähe von Gewalt und Terror gerückt würden. Die Stadt Kassel hatte die Veranstaltung verboten, laut Gericht wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Doch die Richter teilten die Einschätzung nicht: Konkrete Anhaltspunkte, dass von den Versammlungsteilnehmern ein aggressives und provokantes Verhalten ausgehen werde, seien nicht ersichtlich. Auch eine Verunglimpfung Lübckes sieht das Gericht nicht. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war am 2. Juni in seinem Haus im Landkreis Kassel erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der 45-jährige Stephan E. hatte die Tat gestanden und dann sein Geständnis widerrufen.

Quelle: ntv.de, psa/dpa

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