Kabinett verabschiedet Entwurf Kindesmissbrauch soll härter bestraft werden
21.10.2020, 12:16 Uhr
Die Regierung will mit der Gesetzesnovelle Kinder besser vor Missbrauch schützen.
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Mit höheren Strafen will die Bundesregierung gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder vorgehen. Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett nun auf den Weg bringt, sieht erstmals auch Strafen für Vertrieb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Antlitz vor.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte die Vorlage von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, mit der der Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe wird. Bisher gilt der Missbrauch als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. "Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden", erklärte die SPD-Politikerin Lambrecht.
Auch Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie sollen mit dem Gesetz zum Verbrechen hochgestuft werden. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahre vor. Bisher galten hier drei Monate bis fünf Jahre. Der Besitz soll mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahre geahndet werden - bisher gelten bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
Für das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten sieht der Gesetzentwurf künftig Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahre vor - hier gelten bislang sechs Monate bis zehn Jahre. Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.
Bayern geht der Entwurf nicht weit genug
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Der Strafrahmen für Herstellung und Verbreitung soll bei bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Für Erwerb und Besitz sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen.
Die Debatte um härtere Strafen war durch den Missbrauchsfall in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen neu angefacht worden. Justizministerin Lambrecht hatte solche Forderungen aus der Union zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Kurs aber nach anhaltender Kritik geändert.
Bayern geht das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie allerdings nicht weit genug. Justizminister Georg Eisenreich plädiert für mindestens drei Jahre Haft, wenn jemand "ein Forum betreibt, das einer größeren Zahl von Personen zum Austausch oder zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften dient", wie er dem Bayerischen Rundfunk sagte. Lambrechts Gesetzentwurf sieht dafür nur ein Jahr Haft vor. Im nächsten Schritt wird der Bundestag über den Gesetzentwurf debattieren.
Quelle: ntv.de, jog/AFP/dpa