Politik

Polizei treibt Gebühren ein Koffer am Bahnsteig stehen lassen: 550 Euro

Dieser herrenlose Koffer wurde 2013 am Flughafen Düsseldorf entdeckt.

Dieser herrenlose Koffer wurde 2013 am Flughafen Düsseldorf entdeckt.

(Foto: dpa)

Wer einen Koffer versehentlich oder absichtlich am Bahnsteig stehen lässt, löst mitunter einen Einsatz der Bundespolizei aus. Das kann teuer werden - die Beamten verschicken zum Teil saftige Gebührenbescheide.

Wer durch eine nicht genehmigte Protestaktion, einen vergessenen Koffer oder das Zeigen verbotener Symbole einen Einsatz der Bundespolizei auslöst, kann dafür kräftig zur Kasse gebeten werden. Wie das Online-Magazin "Telepolis" berichtet, wurden auf Basis der seit Oktober geltenden Gebührenordnung für die Bundespolizei inzwischen erste Zahlungsaufforderungen verschickt.

"Telepolis" befürchtet angesichts hoher Gebühren, die auch Demonstranten und Menschen, die zivilen Ungehorsam leisten, treffen könnten, eine "Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür". Die "Westdeutsche Zeitung" hatte im Januar über eine Frau berichtet, deren 30 Minuten lang unbewacht abgestellter Koffer im Düsseldorfer Hauptbahnhof einen Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Kostenpunkt: 550 Euro.

Die Gebührenordnung hatte Innenminister Horst Seehofer von der CSU eingeführt. Die Höhe der geforderten Zahlung richtet sich für einen "Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurde" nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Eine Identitätsfeststellung stellt die Bundespolizei mit 53,75 Euro in Rechnung. Wer vor Ort in Gewahrsam genommen wird, zahlt 6,51 Euro - und zwar für jede angefangene Viertelstunde.

Nicht alles soll über Steuer finanziert werden

Hintergrund für die Einführung der neuen Gebührenordnung durch das Bundesinnenministerium war nach Angaben eines Sprechers die Überlegung, "dass nur Maßnahmen der allgemeinen Risikovorsorge oder der jedermann gewidmeten Gefahrenabwehr durch die von der Allgemeinheit zu zahlenden Steuern finanziert werden sollen". Für Kosten, die "durch eine spezielle, dem Einzelnen zurechenbare Sicherheitsleistung der Bundespolizei entstanden sind", solle dagegen derjenige zahlen, der diese erforderlich gemacht habe, sagte er auf Anfrage.

Als Beispiel nannte er etwa das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole bei einer Kundgebung. Das Ganze soll nach dem Willen der Bundesregierung auch abschreckende Wirkung entfalten. Die durch die Polizei erhobene Gebühr könne "zu einer künftigen Verhaltensbeeinflussung beitragen", sagte der Sprecher des Innenministeriums.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa

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