FDP will noch Änderungen Kukies: Gesetz zur Steuerentlastung kommt erst 2025
13.12.2024, 05:54 Uhr Artikel anhören
Für den Beschluss des Gesetzes fehle jetzt die Zeit, sagt Kukies.
(Foto: IMAGO/BMF)
Steuerentlastungen und etwas mehr Kindergeld: Diese Vorhaben will die Ampelregierung eigentlich noch in diesem Jahr aufs Gleis setzen. Doch laut Finanzminister Kukies wird das jetzt wohl nichts mehr.
Bundesfinanzminister Jörg Kukies hält die Verabschiedung eines Gesetzes für Steuerentlastungen und höheres Kindergeld erst 2025 für möglich. "In diesem Kalenderjahr wird das nicht mehr endgültig beschlossen. Dafür fehlt mittlerweile schlicht die Zeit", sagte der SPD-Politiker der "Welt". Es werde also eine gewisse Rückwirkung beim Kindergeld und dem Ausgleich der sogenannten kalten Progression geben müssen.
"Sollte das entsprechende Gesetz nun rasch vom Bundestag beschlossen werden, hätte der Bundesrat bis zum 21. Februar Zeit, also zwei Tage vor der Wahl, es zu verabschieden." Ob es dazu komme, liege an CDU und FDP. Nach dem Ampel-Aus verfügen die verbliebenen Koalitionspartner SPD und Grüne nicht mehr über eine Mehrheit im Parlament.
Die FDP verlangt von SPD und Grünen noch Änderungen an dem Gesetz. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, hatte gesagt, der Entwurf sehe auch neue Bürokratiekosten für Unternehmen vor. Dies wolle seine Partei nicht mittragen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem eine schleichende Steuererhöhung verhindern und den negativen Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgleichen. Außerdem sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Würde das Gesetz später beschlossen, kann es dennoch rückwirkend zum Jahresbeginn angewandt werden.
Haushaltsplan: Kukies fürchtet keinen neuen Verfassungsbruch
Gefallen ist dagegen die Entscheidung, auf welcher Grundlage das Bundesfinanzministerium die vorläufige Haushaltsführung 2025 umsetzen wird. "Wir werden uns bei den Ausgaben weitgehend an dem Regierungsentwurf für 2025 aus dem Sommer orientieren", sagte Kukies. Der Regierungsentwurf bilde allerdings nur die Berechnungsgrundlage und entbinde nicht von der Entscheidung, welche Ausgaben überhaupt laut Grundgesetz getätigt werden dürften.
Die Gefahr eines neuerlichen Verfassungsbruchs der Regierung Scholz durch die Orientierung am Regierungsentwurf 2025 und nicht an den Ausgaben 2024 sieht Kukies nicht. "Den Regierungsentwurf für 2025 als Grundlage zu nehmen, ist eine genaue Umsetzung einer intensiv geprüften Empfehlung der Haushaltsabteilung meines Hauses", sagte er.
Quelle: ntv.de, ino/dpa/rts