Politik

Streit um Flüchtlingskosten Länder fordern acht Milliarden vom Bund

Neubauten von Unterkünften sind nur ein Teil der Kosten, die in den kommenden Jahren anfallen.

Neubauten von Unterkünften sind nur ein Teil der Kosten, die in den kommenden Jahren anfallen.

(Foto: dpa)

Seit Monaten pokern die Länder und die Bundesregierung darum, wer wie viel für die Integration der Flüchtlinge bezahlt. Kurz vor dem entscheidenden Treffen in Berlin erhöhen die Länder ihre Forderung. Der Bundesfinanzminister schaltet auf stur.

Im Dauerstreit um die Finanzierung der Integrationskosten für Flüchtlinge haben die Bundesländer ihre Forderungen an den Bund auf acht Milliarden Euro erhöht. Diese Summe solle als jährliche Pauschale, "gestaffelt auf drei Jahre" ausgezahlt werden, sagte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer der "Süddeutschen Zeitung" vor einem für Donnerstag geplanten Spitzentreffen in Berlin. Die Länderchefs seien sich in ihren Forderungen "16 zu null" einig, betonte Seehofer.

Demnach sollen in diesem Jahr 1,5 Milliarden Euro, im kommenden Jahr 2,5 Milliarden Euro und 2018 schließlich vier Milliarden Euro an die Länder überwiesen werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat im Streit über die Flüchtlingskosten von den Ländern bislang immer klare Belege für die Integrationsleistungen zur Voraussetzung gemacht. Auch jetzt zeigte sich ein Sprecher des Finanzministers unnachgiebig: "Wir werden diese Forderung nicht erfüllen."

Bund und Länder streiten seit Monaten über die Aufteilung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive. Die Länder lehnten zuletzt bei einem Treffen im Juni die vom Bund angebotenen zusätzlich rund zwei Milliarden Euro als unzureichend ab. Damals teilte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bremens Regierungschef Carsten Sieling, bereits mit, die Erwartungen lägen bei acht bis neun Milliarden Euro.

Die Länder benötigen weiteres Geld für Sprachkurse, Weiterbildungsangebote, Kita-Plätze und soziale Betreuung. Eine Teileinigung sieht zumindest vor, dass der Bund für drei Jahre die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber übernimmt.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa/AFP

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