Hotels, Ferien, Kontaktsperren Länder weichen von Corona-Konsens ab
27.11.2020, 15:47 Uhr
In Berlin wird es an Weihnachten und Silvester nicht so freizügig zugehen wie im Rest des Landes.
(Foto: REUTERS)
Der Lockdown geht bis Weihnachten weiter, dann soll es sanfte Öffnungsschritte zumindest für die Feiertage geben - darauf einigen sich Bund und Länder bei ihrem Gipfeltreffen am Mittwoch. Doch in mehreren Punkten verlassen einige Ministerpräsidenten den Pfad des Konsenses.
In einer langen Sitzung haben sich die Bundesländer am Mittwoch mit Kanzlerin Angela Merkel auf eine gemeinsame Linie für die Fortsetzung des Teil-Lockdowns bis zum Jahresende verständigt. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt jedoch in den Händen der Länder, sie müssen die Maßnahmen zum Infektionsschutz in eigener Verantwortung umsetzen.
Schon bei Verkündung des Ergebnisses war klar, dass nicht alle Länder die Vereinbarungen eins zu eins in ihre Corona-Verordnungen übernehmen würden. Schleswig-Holstein kündigte bereits am Mittwoch an, angesichts vergleichsweise niedriger Infektionszahlen in der kommenden Woche die Kontaktbeschränkungen nicht zu verschärfen.
Mittlerweile haben mehrere Länderkabinette zum Bund-Länder-Beschluss getagt. Dabei ergeben sich weitere Abweichungen:
Kontaktbeschränkungen: Während Schleswig-Holstein die Verschärfung hier nicht mitgeht, weicht Berlin in die andere Richtung ab. So sollen die Beschränkungen zu Weihnachten nicht so stark gelockert werden wie in den übrigen Bundesländern, schließlich bewegt sich die Hauptstadt bei der Sieben-Tage-Inzidenz um den als für Hotspot-Notbremsen vereinbarten Wert von 200. Beschlossen worden war von den Ländern, dass sich zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen können - unter 14-jährige Kinder nicht mit einberechnet. In Berlin bleibt es auch zum Jahresende bei fünf Personen plus unter 12-jährige Kinder. Allerdings fällt auch hier über die Feiertage die Zwei-Haushalte-Regel weg.
Erste Öffnungsschritte: Schleswig-Holsteins Sonderweg bezieht sich auch auf diesen Punkt. So sollen hier ab Montag Nagel- und Kosmetikstudios sowie Massagesalons und Tierparks wieder öffnen.
Hotels: In mehreren Bundesländern ist es, anders als mit der Kanzlerin besprochen, möglich, zu Weihnachten in Hotels zu schlafen, wenn dies in Verbindung mit Verwandtenbesuchen geschieht. Entschieden haben das so Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Niedersachsen und auch Schleswig-Holstein. Im Norden ist dies auf zwei Übernachtungen zwischen dem 23. und 27. Dezember beschränkt. Die Begründung ist an sich einleuchtend: So soll verhindert werden, dass Verwandte dicht gedrängt in Privatwohnungen übernachten. Kanzleramtsminister Helge Braun findet das falsch. Er fürchtet, dass dies wegen der mangelnden Kontrollierbarkeit zu einem "touristischen Angebot durch die Hintertür" führe, wie er dem ZDF sagte.
Früherer Ferienbeginn: Über diesen Punkt wurde zwischen Bund und Ländern viel diskutiert. Kanzlerin Merkel wäre ein Ferienbeginn schon am 16. Dezember am liebsten gewesen, geeinigt haben sich die Länder eigentlich auf den 19. Dezember. Das Ziel war, vor Weihnachten eine "Schutzwoche" zu haben, in der man Kontakte noch stärker einschränkt, "um die Begegnungen zur Weihnachtszeit so sicher wie möglich zu machen". Ein Gegenargument ist hier natürlich das Problem der Betreuung von Kindern für arbeitende Eltern. Zwei Bundesländer scheren deshalb hier aus: Thüringen und Bremen bleiben bei der ursprünglichen Ferienplanung. Die freien Tage beginnen hier erst am 23. Dezember.
Quelle: ntv.de, jog