Politik

"Angemessen", um Leben zu retten Lambrecht verteidigt Eingriff in Grundrechte

129974598.jpg

"Verhältnismäßige Einschränkungen einiger Grundrechte sind nicht vermeidbar."

(Foto: picture alliance/dpa)

In der Corona-Krise beschneidet die Politik die Grunderechte der Bevölkerung massiv. Unvermeidbar, sagt Bundesjustizministerin Lambrecht, denn der Schutz von Leben und Gesundheit sei wichtiger. Den Vorwurf der Panikmache kann sie angesichts der Todeszahlen nicht nachvollziehen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat die Einschränkung der Grundrechte aufgrund der Corona-Krise als "angemessen" bezeichnet. "Niemand in der Bundesregierung" sei "daran interessiert, die Maßnahmen auch nur einen Tag länger aufrecht zu erhalten als unbedingt notwendig", sagte Lambrecht dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Als Justizministerin werde sie darauf "hinwirken, dass die Einschränkungen keinen Tag länger aufrechterhalten werden als unbedingt nötig ist, um Leben und Gesundheit zu schützen", versicherte sie.

Das ganze Engagement der Bundesregierung sei derzeit darauf gerichtet, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandene Krise zu bewältigen. Die Pandemie nannte die Ministerin eine "nie dagewesene Herausforderung". "Oberstes Gebot" sei nun "der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung". Dies werde auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Vor diesem Hintergrund müssten "sehr schwere Entscheidungen" getroffen werden, sagte Lambrecht. "Dabei sind verhältnismäßige Einschränkungen einiger Grundrechte nicht vermeidbar."

Den Vorwurf der Panikmache, wie ihn etwa die Schriftstellerin Juli Zeh erhoben hatte, wies die Ministerin nachdrücklich zurück. Bereits jetzt seien mehr als 2000 Menschen in Deutschland mit einer Corona-Infektion gestorben, die Ansteckungsgefahr sei hoch. "Ich weiß nicht, wie man angesichts dieser Tatsache zu der Einschätzung gelangen kann, dass hier Panikmache betrieben werde und dabei unnötig Freiheitsrechte eingeschränkt würden", sagte Lambrecht.

Das Bundesverfassungsgericht scheint die Einschränkungen ebenfalls für richtig zu halten: Vergangenen Freitag hat es das von Hessen erlassene Gottesdienstverbot als rechtmäßig eingestuft. Trotz des damit verbundenen "überaus schwerwiegenden Eingriffs in die Glaubensfreiheit" habe der Schutz vor den Gefahren für Leib und Leben durch das Coronavirus Vorrang vor diesem Grundrecht, entschieden die Karlsruher Richter.

Quelle: ntv.de, chr/AFP

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen