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Beiträge stiegen schon 2023 Lauterbach kündigt höheren Pflegebeitragssatz an

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Beitragszahler müssen 2025 mehr für die Pflege abdrücken.

Beitragszahler müssen 2025 mehr für die Pflege abdrücken.

(Foto: IMAGO/peopleimages.com)

Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. Wie können wachsende Ausgaben dafür gestemmt werden? Die Regierung arbeitet an einem Konzept. Ohne eine Erhöhung des Pflegebeitragssatzes geht es Lauterbach zufolge aber nicht.

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen. Er habe dem Kabinett eine entsprechende Regierungsverordnung zugeleitet, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Die Maßnahme sei dringend notwendig, weil sonst einige Pflegekassen in sehr schwieriges wirtschaftliches Fahrwasser geraten könnten. Im Bundestag erfordert dies den Angaben zufolge keine Zustimmung. Zustimmen müsse allerdings der Bundesrat.

Die Pflegeversicherung erwartet für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Eine Pflegereform mit einer ersten Beitragsanhebung zum 1. Juli 2023 hatte die Ampel-Koalition schon umgesetzt. Damit stieg der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil - nun weniger als zuvor.

Die Reform sollte die Pflege-Finanzen eigentlich bis 2025 absichern. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, warnte aber schon vor einem größeren Mehrbedarf wegen weiter steigender Kosten. Für 2024 zeichnete sich demnach zunächst ein Minus von 1,5 Milliarden Euro ab, für 2025 ein mögliches Defizit von 3,4 Milliarden Euro. Dies entspräche rein rechnerisch einer erneuten Beitragsanhebung von 0,2 Punkten.

Auch Krankenversicherung wird teurer

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Teurer werden dürfte für viele gesetzlich Versicherte 2025 auch die Krankenversicherung. Ein Schätzerkreis ermittelte für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Orientierungswert für die Kassen eine rechnerisch nötige Anhebung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent. Die eigentlich bis zum 1. November übliche amtliche Bekanntgabe des Durchschnittswerts steht aktuell aber noch aus - sie soll laut Gesundheitsministerium "in Kürze" erfolgen.

Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen dann noch jeweils für sich. Der Durchschnittswert dient dafür als Orientierung, die Kassen können je nach ihrer Finanzlage auch davon abweichen. Für 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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