Auswirkungen des Urteils Lindner verhängt Ausgabensperre für Klimafonds
15.11.2023, 13:28 Uhr Artikel anhören
Die laufenden Haushaltsberatungen sieht die Ampel vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen.
(Foto: AP)
Was bereits genehmigt ist, wird bezahlt. Für alles andere gilt laut Ampel ein Stopp bis für den Klimafonds ein neuer Wirtschaftsplan vorliegt. Zudem erwartet die Bundesregierung durch das Karlsruher Urteil auch Folgen für Landesetats. Deswegen wolle man den Richterspruch gründlich prüfen.
Die Bundesregierung hat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) eine Ausgabensperre verhängt. Ein neuer Wirtschaftsplan werde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ausgearbeitet, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner in Berlin. Trotz des Urteils hält die Ampel-Koalition aber am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 fest. "Der Deutsche Bundestag wird seine Beratung über den Haushalt 2024 wie geplant fortsetzen", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem gemeinsamen Statement der Ampel-Spitzen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses bleibe für diesen Donnerstag terminiert, der Haushalt werde dann planungsgemäß im Bundestag zur Abstimmung gestellt.
Klar sei auch, dass das Urteil Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben werde. "60 Milliarden Euro an Zuflüssen aus dem Jahr 2021 stehen nun ja nicht mehr zur Verfügung." Scholz betonte: "Die Bundesregierung wird dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau beachten." Das Urteil habe möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern, sagte der Kanzler.
Bundesfinanzminister Lindner teilte weiter mit, dass die Sperre des Wirtschaftsplans die Jahre 2024 und 2025 betreffe. Davon ausgenommen seien aber Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende im Gebäudebereich. Es solle nun so rasch wie möglich ein neuer Wirtschaftsplan aufgestellt werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck wies darauf hin, dass "alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden". Neue seien aber erst möglich, wenn der neue Finanzplan aufgestellt sei.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme - unter anderem für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen - bezahlen wollte.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP