Politik

Vorfall am Verfassungsgericht Mann schießt mit Luftgewehr auf Polizei

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Die Hintergründe der Tat auf dem Gerichtsgelände sind bislang unklar.

Die Hintergründe der Tat auf dem Gerichtsgelände sind bislang unklar.

(Foto: IMAGO/Political-Moments)

In Karlsruhe sorgt ein Mann mit einem Luftgewehr für Alarm. Erst läuft er mit der Waffe durch den Schlosspark, dann zielt er nahe dem Bundesverfassungsgericht auf das dortige Wachpersonal. Bei der Festnahme und später in Polizeigewahrsam verletzt er zwei Beamte - einen davon schwer.

Ein Mann hat auf dem Gelände des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit einem Gewehr in Richtung einer Polizeistreife geschossen. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei war er am Samstagabend auf die Beamten zugerannt und hatte dabei mit dem Luftdruckgewehr geschossen. Dabei sei niemand verletzt worden. Während seiner Festnahme habe sich der 41 Jahre alte Verdächtige gewehrt und dabei einen Polizisten leicht verletzt. Beim Transport zur Dienststelle verletzte der Mann einen weiteren Ermittler schwer, wie es weiter hieß.

Die Ermittler prüfen nun, ob sich bei dem Schuss in Richtung der Polizisten ein Projektil im Gewehr befand. Die Waffe wurde für weitere Untersuchungen sichergestellt. Kurz vor der Tat war der Schütze mit der Waffe im Bereich des Schlossgartens in Karlsruhe herumgelaufen und aus einem Gebüsch gesprungen, wie die Ermittler mitteilten. Zeugen alarmierten daraufhin die Polizei.

Haftbefehl beantragt

Eine Sprecherin der Bundespolizei sprach von großem Glück für den Mann, dass dieser nicht von ihren Kollegen angeschossen worden sei. Ein Beamter hatte demnach seine Waffe gezogen und auf den Verdächtigen gerichtet.

Warum der Mann überhaupt mit dem Gewehr schoss, ist noch unklar. Zu einem möglichen Motiv wollten sich die Ermittler nicht äußern. Auch nicht zur Frage, ob der 41-Jährige der Polizei, etwa durch ähnliche Taten, bekannt ist. Ein Haftrichter soll noch im Tagesverlauf entscheiden, ob der Mann in Untersuchungshaft muss. Die Entscheidung will die Polizei erst zu Wochenbeginn mitteilen.

Die Bundespolizei ist für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts zuständig. Die Beamten, in deren Richtung geschossen wurde, gehörten nach Angaben der Sprecherin zum Wachpersonal.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen