Politik

Di Fabio im "ntv Frühstart" "Müssen mit Verschwörungstheorien leben"

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Sind Verschwörungstheoretiker eine Gefahr für die Demokratie? Derzeit nicht, sagte Ex-Verfassungsrichter Di Fabio. Bedenklich werde es, wenn deren Zahl zu groß werde. Die Corona-Beschränkungen aber seien - anders als behauptet - keine Gefahr für das Staatswesen.

Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio warnt vor einer Überbewertung der im Zuge der Corona-Krise erstarkten Verschwörungstheorien. "Wir sind eine Gesellschaft, die an den Rändern Verschwörungstheoretiker hat, damit muss man leben", sagte er im "ntv Frühstart". Gefährlich werde es nur, "wenn es in die Mitte der Gesellschaft dringt, wenn zu viele Leute daran glauben".

Man habe das in der deutschen Geschichte im Nationalsozialismus mit den Verschwörungstheorien um ein angebliches Weltjudentum erlebt. "Wenn das zu viele Menschen ergreift, dann wird das brandgefährlich", sagte er weiter. "Aber ich glaube, davon sind wir ein Stück weit entfernt."

Allerdings dürfe man auch nicht alles, was im öffentlichen Raum diskutiert werde, in diese Kategorie einordnen, sagte er weiter. "Die Grundrechte waren stark eingeschränkt, aber das war kein Staatsstreich und das wird auch wieder zurückgenommen. Die Gerichte sind da und sie greifen auch wieder ein. Es ist kein Grund, hier eine Gefahr für die Demokratie zu sehen", sagte er.

Eine der aktuell kursierenden Verschwörungstheorien geht davon aus, dass die Bundesregierung im Kampf gegen Corona einen Impfzwang plane. Angesichts der gegenwärtigen Lage und angesichts eines weiter fehlenden Impfstoffs "haben wir gegenwärtig gar keinen Anlass, darüber zu reden", sagte der 66-Jährige. "Wenn wir vor der Gefahr einer zweiten Infektionswelle stünden, mit ähnlich katastrophischem Ausmaß, wie wir das im März befürchten mussten, und wir hätten einen sicheren Massenimpfstoff zur Verfügung, dann wäre es durchaus möglich, verfassungsrechtlich einen Impfzwang anzuordnen, um die Gesellschaft vor einem größeren Schaden zu bewahren. Das ist denkbar." Doch selbst dann gäbe es zuvor eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit, also eine Betrachtung von Aufwand, Schaden und Nutzen.

Quelle: ntv.de, jwu

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