Wegen Kopftuch benachteiligt Muslima gewinnt Prozess gegen Land Berlin
09.02.2017, 16:33 Uhr
Frauen mit Kopftuch im Gerichtssaal.
(Foto: picture alliance / Jörg Carstens)
Eine muslimische Lehrerin will an einer Grundschule unterrichten, doch ihre Bewerbung wird abgelehnt. Die Frau fühlt sie diskriminiert – und klagt. Zunächst hat sie damit keinen Erfolg. Doch sie gibt nicht auf. Nun bekommt sie recht.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen. Damit war deren Berufung erfolgreich. Die Frau sei benachteiligt worden, sagte Richterin Renate Schaude. Von ihr wäre keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen, ihre Benachteiligung sei unzulässig gewesen. Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform.
Im Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Berliner Schulen hatte die erste Instanz die Klage im Vorjahr noch zurückgewiesen. Die Frau wollte mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten. Sie hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden.
Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.
Quelle: ntv.de, kpi/dpa