Politik

Disziplinarverfahren eingeleitet Polizisten hinterlassen rechtsextremes Kürzel

Neun Beamte der Brandenburger Polizei werden diese Woche für drei Monate versetzt.

Neun Beamte der Brandenburger Polizei werden diese Woche für drei Monate versetzt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Neun Brandenburger Polizisten posieren vor dem Spruch "Stoppt Ende Gelände!" und verstoßen damit gegen das Neutralitätsgebot. Danach sollen die Beamten den Schriftzug in Gänze übermalen - doch stattdessen hinterlassen sie wohl das Kürzel einer rechtsextremen Gruppe. Nun drohen Disziplinarstrafen.

Die Brandenburger Polizei hat ein Disziplinarverfahren gegen neun Polizisten wegen eines Fotos vor dem Spruch "Stoppt Ende Gelände!" in Cottbus ausgeweitet. Nach Angaben der Behörde geht es nun auch um ein weiteres Foto, das die Buchstaben "DC!" und ein Krebs-Symbol auf der Mauer zeigt. Das Bild wurde nach Angaben der Polizei von einem der neun Polizisten aufgenommen. Damit sei klar, dass die Beamten, diesen Schriftzug zumindest kannten und ihn dokumentierten, bevor sie den Ort verließen.

Die beiden Buchstaben "DC" stehen nach Angaben eines Polizeisprechers für die rechtsextreme Gruppe "Defend Cottbus". Scheinbar ist dafür das letzte "e" im Originalschriftzug in ein "C" umgewandelt worden. Das Krebs-Zeichen ist dem Stadtwappen von Cottbus entlehnt und wird auch von Rechtsextremen in der Lausitz benutzt. Begonnen hatte die Aufregung um das Verhalten der Polizisten vergangene Woche kurz vor einem Polizeieinsatz in der Lausitz - dort riefen Klimaaktivisten von "Ende Gelände" zu Protesten auf. Die neun Bereitschaftspolizisten posierten vor dem Spruch "Stoppt Ende Gelände!", das Foto kursierte in sozialen Netzwerken.

Die Beamten verstießen damit gegen das Neutralitätsgebot. Daraufhin sollten sie den Slogan an der Wand übermalen. Die neun Beamten werden noch diese Woche für drei Monate versetzt, teilte die Polizei mit. Die Ermittlungen führe die Interne Revision. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft stimmen sich laut Polizei zudem über eine Prüfung eines möglichen Tatverdachts wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ab.

Quelle: ntv.de, agr/dpa

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