Politik

Reise von Israeli storniert Regierung kritisiert diskriminierende Airline

Kuwait Airways verweigert israelischen Staatsbürgern die Beförderung.

Kuwait Airways verweigert israelischen Staatsbürgern die Beförderung.

(Foto: imago/Rüdiger Wölk)

Ein israelischer Staatsbürger wird aufgrund seines Passes von einer Fluggesellschaft aus Kuwait abgelehnt. Ein Frankfurter Gericht hält das für zulässig, da es kein deutsches Gesetz gibt, das ein solches Vorgehen sanktioniert. Kritiker sehen den Staat in der Pflicht.

Auch nach dem umstrittenen Urteil eines deutschen Gerichts zugunsten von Kuwait Airways wegen der Ablehnung israelischer Passagiere verweigert die Bundesregierung dem Golfstaat zusätzliche Luftverkehrsrechte. Die Fluggesellschaft müsse sich erst im Streit über die Mitnahme israelischer Passagiere bewegen, sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Andreas Scheuer in Berlin.

Es dürfe nicht sein, dass sich eine Fluglinie weigere, in Deutschland Israelis zu befördern. "Diskriminierung und Antisemitismus sind absolut inakzeptabel." Dies mache man auch in den Gesprächen zu den bilateralen Luftverkehrsbeziehungen mit Kuwait deutlich. Die Airline will in Deutschland wachsen und mehr Ziele anfliegen.

Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte am Dienstag die Klage eines in Deutschland lebenden Israelis abgewiesen. Dieser hatte sich beschwert, dass Kuwait Airways ihm den Flug von Frankfurt am Main nach Bangkok mit Zwischenstopp in Kuwait-Stadt wegen seiner Staatsangehörigkeit verweigert hatte. Die Richter bezeichneten das kuwaitische Boykottgesetz gegen Israel zwar für inakzeptabel. Es stelle aber quasi ein Einreisehindernis dar. Der Kläger könne deshalb nicht eine Beförderung durch die Airline verlangen, da die Vertragserfüllung aufgrund der Einreisebestimmungen in Kuwait faktisch unmöglich sei.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, forderte ein generelles Landeverbot für Kuwait Airways in der Bundesrepublik. "Deutschland darf gegenüber diesem staatlichen Antisemitismus keine Toleranz üben." Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) kritisierte das Urteil und plädierte für einen stärkeren gesetzlichen Diskriminierungsschutz. "Ich halte es für zwingend, über eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes nachzudenken, um künftig derartigen Fällen rechtlich wirkungsvoll entgegentreten zu können", erklärte der kommissarische ADS-Leiter Bernhard Franke.

Regierung soll Gesetz anpassen

Er halte das Urteil für "höchst unbefriedigend", sagte auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Der Gesetzgeber müsse nun reagieren. Klein schlägt eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor, um die Diskriminierung israelischer Staatsbürger durch ausländische Unternehmen in Deutschland zu verhindern. Derzeit soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen "der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" verhindern. Es sollte "um den Tatbestand der Nationalität erweitert werden", schlug Klein vor.

"Dass ausgerechnet in Deutschland israelischen Bürgerinnen und Bürgern eine Flugreise verweigert werden kann, ist nicht hinnehmbar", sagte ADS-Leiter Franke. "Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist derzeit zu eng gefasst." In anderen EU-Staaten werde eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten. "Ich halte es darum für zwingend, über eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes nachzudenken, um künftig derartigen Fällen rechtlich wirkungsvoll entgegentreten zu können." Die Antidiskriminierungsstelle hatte eine solche Erweiterung im Grundsatz bereits im Jahr 2016 angeregt. Konkrete Vorschläge dazu werde sie im Frühjahr 2019 vorlegen.

Wenn Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft geahndet würde, müsste die Fluglinie Israelis in so einem Fall zumindest eine Entschädigung bezahlen, sagte Klein. Es sei nicht hinnehmbar, "dass ein Gesetz mit einer eindeutig antisemitischen Zielrichtung, das unserer Werteordnung eindeutig widerspricht, letztlich in Deutschland Anwendung findet."

Quelle: ntv.de, fzö/dpa/rts

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