Politik

Flüchtling, minderjährig, verheiratet Regierung plant Gesetz gegen Kinderehen

Eine zwölfjährige Braut, aufgenommen während einer Hochzeits-Zeremonie in Herat in Afghanistan (Archiv).

Eine zwölfjährige Braut, aufgenommen während einer Hochzeits-Zeremonie in Herat in Afghanistan (Archiv).

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Die Große Koalition will künftig gegen im Ausland geschlossene Kinderehen vorgehen - und erwägt einem Bericht zufolge eine Verschärfung bestehender Gesetze. Denn nach aktueller Rechtslage sind Ehen mit Minderjährigen auch in Deutschland wirksam.

Union und SPD erwägen eine Gesetzesverschärfung, um besser gegen im Ausland geschlossene Kinderehen unter Flüchtlingen vorgehen zu können. Es gebe derzeit "keine klare rechtliche Grundlage, um das, was wir für unanständig halten, auch in Deutschland zu verbieten", begründete der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty in der "Bild" einen entsprechenden Vorstoß der Justizministerkonferenz. "Wir brauchen ein eindeutiges Gesetz."

Unterstützt wird der Vorstoß von Familienministerin Manuela Schwesig und Unionsfraktionschef Volker Kauder. "Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen", sagte Schwesig dem Blatt. Ehen unter Zwang seien inakzeptabel. "Diese Fälle zeigen, dass der Kinder- und Jugendschutz auch für Flüchtlingskinder gelten muss."

Kauder forderte eine Debatte darüber, "ob wir in Deutschland Ehen akzeptieren können, in denen die Frauen bei der Eheschließung praktisch noch Kinder waren". Er sagte weiter: "Wir können keine Unterdrückung der Frau akzeptieren - in welcher Form sie auch immer geschieht."

Kinderehen rechtlich wirksam

Die deutschen Behörden haben nach der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge auch mehrere hundert Kinderehen registriert. In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden, anschließend hätten sie sich auf den Weg nach Deutschland gemacht. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom Mai können derartige Ehen auch nach deutschem Recht als wirksam gelten. Hintergrund war der Fall eines 15-jährigen Mädchens, für das ein Jugendamt als Vormund bestellt worden war.

Das Gericht entschied, dass das Amt nicht über den Aufenthaltsort des Mädchens bestimmen darf. Es war in Syrien als 14-Jährige mit einem volljährigen Cousin verheiratet worden. Die Ehe sei wirksam und selbst im Falle einer Unterschreitung des in Syrien geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.

Quelle: ntv.de, jug/AFP/dpa

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