Politik

Reform der AltersvorsorgeBundestag beschließt Riester-Nachfolger

27.03.2026, 10:17 Uhr
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Die Neuregelung soll höhere Renditen am Kapitalmarkt ermöglichen. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Riester-Rente hat für wenig Begeisterung gesorgt. Nun wird gehofft, dass es mit dem Nachfolger besser wird. Die Alternative kann im nächsten Jahr an den Start gehen.

Der Bundestag hat eine grundlegende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Das neue Modell soll die 2002 eingeführte Riester-Rente ablösen und einfacher, kostengünstiger und renditestärker sein. Die neuen Regeln sollen vom 1. Januar 2027 an gelten. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD hatten sich zuvor auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf geeinigt und damit den Weg für die Verabschiedung freigemacht.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte bereits den nächsten Schritt zur Stärkung der Vorsorge an. Sein Ministerium werde zeitnah Vorschläge für die sogenannte Frühstartrente vorlegen, sagte der SPD-Co-Chef. Dabei soll der Staat für Kinder und Jugendliche monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Klingbeil würdigte die Reform der Riester-Rente als "wirklichen Meilenstein". Frühere Regierungen hätten sich daran "häufig die Zähne ausgebissen".

Kern der Neuregelung ist der Wegfall der bisherigen Garantie, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen müssen. Dies soll höhere Renditen am Kapitalmarkt ermöglichen. Die staatliche Förderung wird umgestaltet. Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus bis 1800 Euro sind es 25 Cent. Besonders Familien sollen profitieren. Die volle Kinderzulage von 300 Euro erhalten sie bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro. Zudem sind künftig auch Selbstständige förderberechtigt.

Für ein neues Standard-Altersvorsorgedepot gilt künftig eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent der Effektivkosten. Dieses soll erstmals auch von einem öffentlichen Träger kostengünstig angeboten werden. Die Versicherungswirtschaft sprach von einem "Staatsfonds". Das sei ein falscher Ansatz. Verbraucherschützer fordern aber schon länger ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt. Für Riester-Verträge gilt Bestandsschutz, sie können aber auch in das neue System überführt werden.

Quelle: ntv.de, rog/rts

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