Politik

"Nicht gemeinnützig" Scholz nimmt sich Männer-Vereine vor

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Steuerliche Weichenstellung: Olaf Scholz.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein prominenter SPD-Mann wirft sich für die Gleichberechtigung in die Bresche: "Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen", sagt Scholz mit Blick auf die deutsche Vereinslandschaft.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will reinen Männer-Vereinen künftig den Status einer gemeinnützigen Organisation aberkennen und den betroffenen Zusammenschlüssen damit entsprechende Steuervorteile entziehen. "Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag".

"Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig", erklärte er. "Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen." Es gebe "deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen".

Scholz kandidiert gemeinsam mit Klara Geywitz für den SPD-Vorsitz. Mit der Gemeinnützigkeit von Männer-Vereinen hatte sich zuvor schon der Bundesfinanzhof befasst. In einem Fall aus dem Jahr 2017 ging es um eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte.

Damals wurde der Verein als "nicht gemeinnützig" eingestuft. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht zur Begründung mit. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit sei die "Förderung der Allgemeinheit" - unabhängig vom Geschlecht.

Schon in den Ausführungen zu dieser Entscheidung hieß es, die Argumentation könne sich auch auf andere Körperschaften wie etwa Gesangsvereine, Schützenbruderschaften, Studentenverbindungen oder auch Frauenchöre auswirken, falls diese "Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen".

Konkret ist in dieser Frage bislang aber noch nichts passiert. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für Steuervorteile, also die Ausstellung von Spendenquittungen an Spender oder die Befreiung von der Umsatz- oder Mehrwertsteuer.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa/AFP

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