Kein Bürgergeld mehrSchwarz-Rot gewährt neu eingereisten Ukrainern weniger Geld

Wer aus der Ukraine nach Deutschland kommt, erhält seit Beginn des russischen Angriffskriegs Bürgergeld. Dies will die schwarz-rote Regierung nun beenden: Alle, die nach dem 1. April eingereist sind, bekommen nur noch einen geringeren Satz analog zum Betrag, der Asylbewerbern zusteht.
Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern geringere Leistungen so wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett gab grünes Licht für den Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgelegt hatte.
Die Leistungen für nach April Gekommene sollen also unter denen der bereits vorher eingereisten ukrainischen Geflüchteten liegen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro. "Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen", so das Arbeitsministerium.
Im Oktober lebten rund 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland, ein Jahr zuvor 1,18 Millionen. Rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer hatten zuletzt Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. 6,3 Milliarden Euro wurden 2024 an sie ausgezahlt. Rund 242.000 Geflüchtete aus der Ukraine waren laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im vierten Quartal 2024 in Arbeit. Innerhalb eines Jahres haben rund 124.000 Betriebe mindestens einen Geflüchteten aus der Ukraine eingestellt.
Arbeitsfähige Geflüchtete ohne Arbeit sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. Bei Bedarf sollen sie Unterstützung der Arbeitsagenturen bekommen - bis hin zur Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit. Betroffen von dem Gesetz sollen alle Hilfsbedürftigen sein, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz erhalten haben.