Sanktionen gegen Russen Schweiz sperrt Milliarden-Vermögen
24.03.2022, 17:28 Uhr
Die Schweiz rechnet damit, noch mehr Vermögen zu sanktionieren.
(Foto: imago images/Pius Koller)
Russische Bürger haben nach Schätzungen des Bankenverbandes Vermögenswerte von bis zu 200 Milliarden Franken in der Schweiz. Etwa drei Prozent davon sind bislang gesperrt worden. Die Behörden verweisen darauf, dass nicht jeder Russe mit Vermögen im Land sanktioniert sei.
Die Schweiz hat in Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland bisher Vermögen von insgesamt 5,75 Milliarden Franken gesperrt. "Darunter sind auch Meldungen über Liegenschaften in verschiedenen Tourismus-Kantonen", sagt Erwin Bollinger vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Der größte Teil der Vermögen liege aber auf Bankkonten.
Seit dem 28. Februar sind Geld und andere Vermögenswerte wie Immobilien, Kunstwerte oder Fahrzeuge von sanktionierten Personen oder Unternehmen in der Schweiz gesperrt. Wer die Vermögen verwaltet, muss dem Seco unverzüglich Meldung erstatten. Die Behörde erhält Bollinger zufolge seit Ende Februar laufend solche Meldungen.
Die Schweiz vollzieht die Sanktionen der Europäischen Union (EU) nach. Gegenwärtig unterlägen 874 Personen und 62 Gesellschaften aus Russland den Maßnahmen. Die über fünf Milliarden Franken an gesperrten Geldern entsprächen einer Momentaufnahme, sagte Bollinger. "Mit noch eingehenden Meldungen und allfällig neuen Listing der EU, die die Schweiz übernehmen würde, wird sich diese Zahl wahrscheinlich weiter erhöhen."
Der Schweizer Bankenverband hatte vergangene Woche geschätzt, dass sich die Vermögen von im Ausland lebenden Russen in der Schweiz auf 150 Milliarden bis 200 Milliarden Franken beliefen. Bollinger wies darauf hin, dass nicht jeder Russe, der in der Schweiz Vermögenswerte besitze, auf der Sanktionsliste stehe. Auf der anderen Seite hätten nicht alle Sanktionierten Vermögen in der Schweiz.
Die Vermögen seien gesperrt, nicht aber konfisziert. Es gehe bei Sanktionen darum, die Verfügungsmöglichkeit einzuschränken. "Das Eigentum hingegen verbleibt bei der sanktionierten Person", sagte Bollinger. In der Schweiz bestehe keine Rechtsgrundlage, um Vermögen zu beschlagnahmen.
Quelle: ntv.de, jwu/rts