Politik

Wahlordnung wird geändert Smartphones in der Wahlkabine bald illegal

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(Foto: picture alliance / dpa)

Zwar ist eine Wahl geheim, aber manche entscheiden sich, ihr Votum publik zu machen: Also zücken sie in der Wahlkabine ihr Handy und laden das Selfie in den sozialen Netzwerken hoch. Doch das ist in Deutschland demnächst verboten.

Keine Selfies mit Stimmzettel: Das Bundesinnenministerium will einem Bericht zufolge ausdrücklich verbieten, dass in der Wahlkabine mit Smartphones gefilmt oder fotografiert wird. Deswegen solle noch vor der Bundestagswahl im September eine entsprechende Regelung verabschiedet werden. Darüber berichtete der "Spiegel" unter Berufung auf Regierungskreise.

Demnach soll "zum Schutz des Wahlgeheimnisses" in der Wahlordnung klargestellt werden, dass "nicht fotografiert oder gefilmt werden darf". Geändert werden soll laut Bericht auch Paragraph 56 der Bundeswahlordnung. Wer das Handy in der Wahlkabine zückt, den kann der Wahlvorstand künftig von der Stimmabgabe ausschließen.

Die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist im Grundgesetz (Artikel 38) festgeschrieben und im Bundeswahlgesetz (Paragraf 33) näher geregelt. Demnach müssen Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten können.

Hintergrund für die geplante Änderung ist dem "Spiegel" zufolge eine Begebenheit aus dem US-Wahlkampf: Der Sohn des neuen US-Präsidenten Donald Trump, Eric, hatte noch aus der Wahlkabine über Twitter ein Foto seiner Stimme für den Vater im Internet verbreitet. In den USA ist die Regelung rund um das Wahl-Selfie Sache der einzelnen Bundesstaaten. In New York, wo Eric Trump seine Stimme abgab, ist ein solches Foto verboten. Nachdem über sein Selfie öffentlichkeitswirksam berichtet worden war, löschte Eric Trump sein Motiv schnell wieder. Eine juristische Konsequenz hatte sein Wahl-Vergehen bislang nicht.

Quelle: ntv.de, kpi/AFP

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