Unzuverlässig und unmotiviert Sperren für Arbeitslosengeld I häufen sich
12.03.2018, 13:05 Uhr
Der Weg zum Arbeitsamt wird oft einfach zu spät angetreten.
(Foto: imago/Revierfoto)
Sich zu spät arbeitslos zu melden oder gar Termine bei der Bundesagentur für Arbeit zu verpassen, führt oft zur vorübergehenden Sperre. Die Zahl der Fälle steigt in den letzten Jahren kontinuierlich - dabei sehen Kritiker darin nur "belanglose Pflichtverstöße".
Die Bundesagentur für Arbeit sperrt Arbeitslosen einem Medienbericht zufolge immer häufiger das Arbeitslosengeld I. Nach Informationen der Funke Mediengruppe gab es im Jahr 2017 insgesamt 810.429 Fälle, in denen das Arbeitslosengeld vorübergehend nicht gezahlt wurde. Das seien rund 41.000 Fälle mehr als im Jahr 2016 (769.480 Fälle) und rund 91.500 Fälle mehr als noch 2015 (718.813 Fälle).
Am häufigsten wurde demnach im vergangenen Jahr eine Sperrzeit verhängt, weil sich Menschen zu spät arbeitssuchend meldeten (293.660 Fälle). In 255.621 Fällen sei die Leistung gesperrt worden, weil Arbeitslose nicht zu vereinbarten Terminen erschienen seien. Seltener waren den Angaben zufolge Sperren, weil Arbeitslose sich zu wenig selbst um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bemühten (3918 Fälle) oder eine Eingliederungsmaßnahme abbrachen (5252 Fälle).
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann, die bei der Bundesregierung nach den Zahlen gefragt hatte, kritisierte die Entwicklung. Dass die Arbeitsagenturen immer häufiger zum Instrument der Sperrzeit griffen, sei "alarmierend", sagte sie. Die meisten Sperrzeiten würden wegen "belangloser Pflichtverstöße" verhängt. Noch mehr Druck auf Erwerbslose auszuüben sei falsch: "Erwerbslosen fehlt nicht die Motivation, sondern ein guter Arbeitsplatz", sagte Zimmermann.
Quelle: ntv.de, mba/AFP