Politik

GroKo prüft die Möglichkeiten Steuervorteile fürs Homeoffice geplant

Ein häusliches Arbeitszimmer dürfen Arbeitnehmer bislang nur absetzen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ein häusliches Arbeitszimmer dürfen Arbeitnehmer bislang nur absetzen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

(Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

In der Corona-Krise sind viele Arbeitnehmer zumindest vorübergehend ins Homeoffice umgezogen. Die Mehrkosten für die Arbeit von zu Hause aus können sie aber - anders als Selbständige - kaum von der Steuer absetzen. Das könnte sich bald ändern.

Finanzpolitiker aus Union und SPD wollen die Bürger beim Homeoffice steuerlich entlasten. Man werde sich im Rahmen der Gespräche zum Jahressteuergesetz mit dem Thema befassen, sagten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding, der "Süddeutschen Zeitung" (SZ). Das Gesetz wird am heutigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten.

Wer wegen des Gesundheitsschutzes zu Hause arbeite, "soll auch seine Aufwendungen steuerlich absetzen können", sagte Binding der SZ. Man wolle daher bei den Kosten des Homeoffice Wege finden, "wie wir zu einer praxisnahen Berücksichtigung kommen". Der Steuerabzug dürfe dabei jedoch "zu keinem unvertretbaren Verwaltungsaufwand" führen.

CDU-Finanzpolitikerin Tillmann plädierte für einen "allgemeinen Freibetrag für zusätzliche Corona-Erschwernisse". Dieser soll nicht nur Arbeitnehmern im Homeoffice zugutekommen, sondern eine "Entlastung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegen Covid-19" sein: "Tatsächlich hat jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer in den letzten Monaten zusätzliche Belastungen gehabt", sagte Tillmann.

Im Bundesfinanzministerium hieß es, man denke stets über weitere Hilfen wegen der Corona-Pandemie nach. "Dazu zählen auch steuerliche Maßnahmen", sagte eine Sprecherin der SZ. "Gerade die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Homeoffice bedürfen dabei einer besonderen Anerkennung." Bislang ist es für die meisten Arbeitnehmer kaum möglich, zusätzliche Aufwendungen für die Arbeit zu Hause von der Steuer abzusetzen, etwa höhere Strom- oder Heizkosten. Voraussetzung dafür ist ein separates Arbeitszimmer, das zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Die meisten Arbeitnehmer dürften einen solchen Raum aber gar nicht haben.

Quelle: ntv.de, ino/DJ

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