"Strafrecht kein Allheilmittel"Justizministerin Hubig lehnt Strafmündigkeit unter 14 Jahren ab

Der Junge, der den 14-jährigen Yosef in Dormagen getötet haben soll, soll ein strafunmündiges Kind sein. Nun werden erneut Rufe laut, nach einem Absenken der Strafmündigkeit. Justizministerin Hubig will jedoch nicht daran rütteln. Sie plädiert für andere Maßnahmen.
In der Debatte um extreme Gewalt unter Kindern und Jugendlichen spricht sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD gegen eine früher einsetzende Strafmündigkeit aus. Mit Blick auf einen Fall in Dormagen, bei dem ein Zwölfjähriger mutmaßlich einen Vierzehnjährigen erstochen hatte, sagte Hubig der "Rheinischen Post": "Es ist furchtbar und erschütternd, was da passiert ist. Aber das Strafrecht ist kein Allheilmittel."
"Wir dürfen nicht der Illusion erliegen, dass sich potenzielle Täter allein durch schärfere Strafen abschrecken lassen und dann alles gut ist", sagte Hubig weiter. "Und beim Jugendstrafrecht bin ich klar dagegen, die Strafmündigkeit ab vierzehn Jahren noch weiter abzusenken." "Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht", sagte die Justizministerin. "Natürlich muss die Rechtsordnung reagieren, wenn ein Kind - und wir reden hier über Menschen unter vierzehn Jahren - eine schwere Straftat begeht. Aber dann sind in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt." Es müsse darum gehen, das Kind zu unterstützen und zu erziehen, "um es auf die richtige Bahn zu lenken", argumentierte Hubig. "Im Gefängnis ist es fehl am Platz."
Ähnlich äußerte sich der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn: "Es wäre sicher nicht die richtige Antwort, straffällige Kinder ab zwölf Jahren künftig einfach wegzuschließen", erklärte er in Berlin. "So verstörend es ist, wenn ein Kind eine schwere Straftat begeht, so wichtig ist es, die Ursachen aufzuklären und verfestigte kriminelle Karrieren zu verhindern", betonte Rebehn. Er verwies auch darauf, dass die Koalition im Bund ohnehin Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt durch eine wissenschaftliche Studie untersuchen lassen wolle. "Deren Ergebnisse gilt es abzuwarten, um fundierte politische Entscheidungen treffen zu können. Das Thema eignet sich nicht für gesetzgeberische Schnellschüsse", warnte Rebehn.
Hubig erneuerte auch ihre Forderung nach rechtlichen Einschränkungen der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen. "Wir müssen Wege finden, wie wir Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Folgen von sozialen Medien schützen", sagte sie der Zeitung. "Und zwar bald. Auch Altersbeschränkungen für soziale Medien dürfen kein Tabu sein."
Die Justizministerin plädierte für ein "stimmiges Gesamtpaket zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen - also Altersbeschränkungen als eine Maßnahme von mehreren." Mit Blick auf den Verfahrensstau an den Gerichten drang Hubig auf eine Vereinbarung mit den Ländern über einen "Pakt für den Rechtsstaat". "Es gibt mittlerweile rund eine Million offene Verfahren, die die Staatsanwaltschaften vor sich herschieben. Das kann so nicht bleiben", sagte die Ministerin der "Rheinischen Post". Der Bund sei bereit, den Ländern rund eine halbe Milliarde Euro als Anschubfinanzierung für Personal und Digitalisierung zur Verfügung zu stellen.