Politik

Auszahlungstermin noch offen Studierende können ab 15. März Energiepauschale beantragen

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Die Bundesregierung kündigt auch für Studierende eine Energiepauschale an. Wann die das Geld tatsächlich erhalten, ist aber offen.

Die Bundesregierung kündigt auch für Studierende eine Energiepauschale an. Wann die das Geld tatsächlich erhalten, ist aber offen.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Der Bund entlastet zahlreiche Bürger aufgrund der gestiegenen Inflation. Millionen Studierende und Fachschüler sind lange außen vor. Nun steht zumindest der Termin, ab dem sie die Energiepauschale beantragen können. Wann das Geld auf ihrem Konto landet, wissen sie aber noch nicht.

Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt, teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mit. Das Bundesland hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll. Zuvor wollen einige Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb testen. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Betroffenen landet, ist noch unklar.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hatte zuvor angemerkt, dass die Länder nun in der Verantwortung seien, die Energiepreispauschale umzusetzen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen", sagte die FDP-Politikerin. Dem Bundesbildungsministerium zufolge könnte die Plattform bereits im Februar an den Start gehen. Letztendlich müssten die Länder entscheiden, ob sie warteten, bis alle 16 Bundesländer gemeinsam startklar wären, oder sie individuell die Antragstellung zuließen.

Gegenwind kam aus Bayern - die Länder würden jede Hürde nehmen, die der Bund in den Weg stelle, sagte Wissenschaftsminister Markus Blume. "Dass es überhaupt schon eine Auszahlungsplattform gibt, ist nur dem Land Sachsen-Anhalt und dem Zusammenwirken der Länder zu verdanken. Die Nachhilfe, die der Bund hier in den letzten Monaten gebraucht hat, war gewaltig."

Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Mit dem Start des Verfahrens sollen sie von ihrer Ausbildungsstätte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform www.einmalzahlung200.de erhalten. Dort hinterlegen sie ihre Kontoverbindung. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können. Bereits im September hatte die Ampel-Koalition die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Mitte Dezember wurde schließlich ein Gesetz beschlossen.

Quelle: ntv.de, als/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen