Hetz-Beiträge im Internet Syrer unterliegt gegen Facebook
07.03.2017, 14:30 Uhr
Anas M. mit seinem Anwalt vor Gericht.
(Foto: dpa)
Auf verleumderischen Fotomontagen wird der Syrer Anas M. im Internet fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt. Er verklagt daraufhin Facebook. Das Landgericht Würzburg gibt nun dem US-Konzern Recht.
Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. Der syrische Flüchtling Anas M. unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen und muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.
Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil M. auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Der rechtswidrige Beitrag wurde hundertfach geteilt. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling.
Sein Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, sieht vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat.
Quelle: ntv.de, ghö/dpa