Ermahnung aus Sachsen-Anhalt Thüringen schert aus Bund-Länder-Einigung aus
27.06.2020, 19:18 Uhr
Dom und Severinkriche - auch für Gütersloher Touristen ohne Attest ist ein Besuch kein Problem in diesem Jahr. So will es Thüringen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Bund und Länder haben sich auf Regelungen im Umgang mit Touristen aus Risikogebieten geeinigt. Diese müssen einen frischen Test vorlegen. Thüringen aber will darauf verzichten und macht die Hinweise der lokalen Behörden der Heimat-Regionen zum Maßstab. Prompt gibt es Protest.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat Thüringen indirekt aufgefordert, die Einigung von Bund und Ländern bei Reisebeschränkungen für Menschen aus Corona-Hotspots zu akzeptieren. "Ich appelliere an alle Beteiligten, an diesem Kompromiss festzuhalten", sagte er. "Denn nur so kann ein Flickenteppich in Deutschland gerade in den reiseintensiven Sommermonaten verhindert werden."
Nachbarland Thüringen hatte zuvor angekündigt, bei den Regeln auszuscheren. "Wir werden kein Einreise- und kein Beherbergungsverbot erlassen", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Thüringen habe dazu bei der Bund-Länder-Vereinbarung eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben. Darin hatte darauf hingewiesen, dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss.
Landesgesundheitsministerin Heike Werner twitterte, "wir orientieren uns an den Maßnahmen und Entscheidungen der Behörden vor Ort". Da der westfälische Kreis Gütersloh keine Aus- und Einreiseverbote erlassen habe, "werden wir auch in Thüringen solche Einreiseverbote nicht vollziehen". Auch negative Corona-Testergebnisse, die nach der Bund-Länder-Vereinbarung in Hotels vorgelegt werden sollen, böten keine 100-prozentige Sicherheit, ergänzte ihr Sprecher. Wichtig sei, das die Infektionsschutzvorschriften mit Abstand und Mund-Nasen-Bedeckung eingehalten würden.
Am Vortag hatten sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Linie beim Umgang mit Reisenden aus Gegenden mit hohem Infektionsgeschehen geeinigt. Demnach dürfen diese nur dann in Hotels und Ferienwohnungen untergebracht werden oder ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen, wenn sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass sie keine Infektion haben. Das Attest "muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist", heißt es darin.
Als hohes Infektionsgeschehen gelten mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage. Der Kreis Gütersloh, wo in einem Schlachtbetrieb das Corona-Virus mehr als 1500 Mitarbeiter befallen hatte, liegt deutlich über diesem Wert. Urlaubsorte in Mecklenburg-Vorpommern hatten jüngst Touristen aus dieser Region in NRW zur Heimreise aufgefrodert.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa