Politik

Strafe gegen Facebook-NutzerTrump-Beamte kritisiert Deutschland wegen "Lügenfritz"-Urteil

05.06.2026, 17:04 Uhr
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Ein Rentner durfte Merz ohne strafrechtliche Konsequenzen als "Pinocchio" bezeichnen. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

Ein Nutzer bezeichnet den Kanzler auf Facebook als "Lügenfritz" - und bekommt deswegen eine saftige Geldstrafe. Eine ranghohe US-Diplomatin wird auf den Fall aufmerksam und übt harsche Kritik an angeblicher "Zensur" in Deutschland.

Eine Top-Beamtin im US-Außenministerium wirft Deutschland "Zensur" vor, weil ein Facebook-Nutzer eine Geldstrafe von vermutlich mehr als 2000 Euro aufgebrummt bekommen hat, nachdem er Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook als "Lügenfritz" bezeichnet hatte.

"Ein Argument, das ich oft höre, ist 'Angesichts Deutschlands einzigartiger Geschichte, sollten wir ihnen nicht ein gewisses Maß an Spielraum bei der Zensur einräumen?'", schreibt die US-Außenstaatssekretärin für öffentliche Diplomatie, Sarah Rogers, auf X. Offenbar als Gegenargument verweist sie dann mit den Worten "Hier ist die Art von Dingen, auf die sich die deutsche Zensur erstreckt" auf den Fall aus Heilbronn.

Ein Besuch von Merz in der Stadt in Baden-Württemberg schlug im Oktober 2025 hohe Wellen. Unter einem damaligen Facebook-Post der Polizei, bei dem es um ein Flugverbot im Zuge des Besuchs ging, sammelten sich Hunderte Kommentare - darunter auch Beleidigungen. Bei 38 Beiträgen prüfte die Staatsanwaltschaft daraufhin, ob sie mit Blick auf den Tatbestand der "gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung" nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sind.

Jetzt berichten der "Tagesspiegel" und die "Berliner Zeitung", dass die in diesem Zusammenhang geäußerte Beleidigung "Lügenfritz" dieses Kriterium tatsächlich erfüllt. Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn demnach mitteilte, habe das zuständige Amtsgericht Öhringen auf einen entsprechenden Antrag der Ermittler einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen gegen den Facebook-User erlassen.

Die US-Diplomatin Rogers erklärt auf X, warum der Fall aus ihrer Sicht nicht nur Deutschland etwas angehe. Europäische Gerichte hätten "wiederholt die Befugnis beansprucht, das gesamte weltweite Internet zu zensieren", behauptet sie. Die Wahrheit sei, dass diese Fragen der extraterritorialen Umsetzung noch geklärt würden. "Wir werden nicht zulassen, dass ausländische Regierungen unser 'First Amendment' untergraben."

Einschränkung der Meinungsfreiheit?

Das "First Amendment" - der erste Zusatz zur US-Verfassung - garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit in den Vereinigten Staaten. Der Artikel schützt in den USA auch "moralisch verwerfliche" Meinungen vor strafrechtlicher Verfolgung, sagt etwa Eugene Volokh, Rechtsprofessor an der University of California in Los Angeles (UCLA). Rogers knüpft im Auftrag der Trump-Regierung Kontakte zu zahlreichen Rechtsaußenvertretern in Europa und kritisiert angebliche "Zensur". Gemeint sind unter anderem die EU-Auflagen für US-Internetriesen wie Google oder X zum Kampf gegen Hassrede und Desinformation, aber auch Maßnahmen in Deutschland.

Vor wenigen Monaten kritisierte Rogers bereits die inzwischen eingestellten Ermittlungen gegen einen Rentner in Heilbronn, der Kanzler Merz als "Pinocchio" bezeichnet hatte. "In Deutschland löst nicht nur Holocaustleugnung scharfe polizeiliche Maßnahmen aus", schrieb die Staatssekretärin dazu Ende Februar bei X.

In Deutschland soll Paragraf 188 des Strafgesetzbuches Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Das Amtsgericht Heilbronn hatte auch einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens verhängt, weil Bundeskanzler Merz auf Facebook als "Lackaffe" bezeichnet worden war. Anders als beim "Lackaffen" hatte die Staatsanwaltschaft die Bezeichnung von Merz als "Pinocchio" nicht beanstandet. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte am Donnerstag, er wolle den Paragrafen abschaffen.

Quelle: ntv.de, dsc/fzö/AFP

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