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Nächster Prozess steht an Trump wird im Januar wegen Verleumdung angeklagt

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Es hört nicht auf: Trump und die Justiz.

Es hört nicht auf: Trump und die Justiz.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Während Trump einer möglichen Haftstrafe in einem Prozess wegen Geheimnisverrats entgegenblickt, steht schon ein weiterer Gerichtstermin ins Haus. Erneut ist die Klägerin das Opfer sexuellen Missbrauchs durch den Ex-Präsidenten, E. Jean Carrol. Sie wehrt sich gegen Trumps jüngste Beleidigungen.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump soll sich nur wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten auch im Zusammenhang mit einer erneuten Verleumdungsklage der US-Autorin E. Jean Carroll vor Gericht verantworten. Der Beginn des Prozesses wurde von einem Bundesrichter in New York vorläufig auf den 15. Januar 2024 festgelegt, wie aus einer Verfügung hervorgeht.

Kurz nach der Verurteilung Trumps zu einer Entschädigung in Millionenhöhe wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung im Mai hatte die Schriftstellerin Carroll bekannt gemacht, erneut gerichtlich gegen Ex-Präsidenten vorzugehen. Grund dafür seien Beleidigungen, die Trump am Tag nach dem Urteil im Sender CNN gegen die Carroll ausgesprochen habe, hieß es.

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Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es am 9. Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Die Jury ordnete auch wegen Verleumdung an, dass der 77-jährige Trump insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Trump legte Berufung gegen das Urteil ein.

Am Tag nach dem Urteil leugnete Trump bei CNN erneut Carrolls Darstellung des Vorfalls und warf der Autorin vor, es handle sich um eine "erfundene Geschichte". Trump behauptete zudem, er habe Carroll niemals getroffen und nannte sie eine "Verrückte". Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump, der sich für die bei den Präsidentschaftswahlen 2024 um die Kandidatur der Republikaner bewirbt, mit Gerichten auseinandersetzen.

Quelle: ntv.de, shu/dpa

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