Schutzstatus ohne Prüfung wegUS-Gerichtshof ermöglicht Abschiebung von 350.000 Haitianern

Eine spezielle Schutzregelung ermöglicht es Menschen aus Katastrophen- und Kriegsgebieten, zeitweise in den USA eine neue Heimat zu finden. Der US-Regierung ist sie aber ein Dorn im Auge. Nach einem Gerichtsentscheid könnten Hunderttausenden die Abschiebung drohen.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit zwei Entscheidungen die harte Linie der US-Regierung unter Präsident Donald Trump in der Migrationspolitik bestätigt. Die konservative Mehrheit der Richterinnen und Richter des Supreme Courts billigte Maßnahmen der Trump-Regierung zur Einschränkung von Schutzstatus und Asylzugang.
Im ersten Fall ging es um das Bestreben des Heimatschutzministeriums, einen temporären Schutzstatus (Temporary Protected Status, TPS) für Menschen unter anderem aus Haiti aufzukündigen. Betroffene zogen dagegen mit der Begründung vor Gericht, die Entscheidung beruhe nicht auf der erforderlichen Prüfung, sondern auf rassistischen Motiven. Das wies die Mehrheit am Gerichtshof als unbegründet zurück. Die untere Instanz muss den Fall nun im Lichte des Urteils wieder aufrollen.
Der TPS ermöglicht es Migranten aus Ländern, die von Krieg oder Naturkatastrophen betroffen sind, legal in den USA zu leben und zu arbeiten. Die USA gewährten Haitianern nach einem schweren Erdbeben 2010 und Syrern nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs 2012 erstmals diesen Status.
Zweiter Fall zielt auf mexikanische Grenze ab
Wie die "New York Times" berichtete, ebnet das Gericht damit theoretisch den Weg für die Abschiebung von 350.000 Haitianern und über 6000 Syrern. Hinzu kommen demnach Gruppen aus rund einem Dutzend anderer Länder, die nun ihren Schutz verlieren könnten.
In einem weiteren Urteil stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass ein Ausländer, der in den Vereinigten Staaten Asyl sucht, erst dann laut Vorschriften Zugang zum Asylverfahren hat, wenn er auch geografisch die Grenze überschritten hat. Das Ankommen im unmittelbaren Grenzbereich auf der mexikanischen Seite zählt nicht dazu. In dem Streit vor Gericht ging es darum, dass Asylersuchen von Ausländern, die sich im Grenzbereich noch auf mexikanischer Seite befanden, nicht zur Bearbeitung zugelassen worden waren.