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Anfrage nicht beantwortet Unionsfraktion verklagt Ampel-Regierung

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Das Innenministerium sagt, es könne die Unionsanfrage nicht beantworten.

Das Innenministerium sagt, es könne die Unionsanfrage nicht beantworten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Manchmal müssen Gesetzesvorhaben in hohem Tempo beschlossen werden, bei der Ampel kommt das häufiger vor. Die Unionsfraktion wollte deshalb vom Innenministerium genau wissen, wie es bei der Erarbeitung von Entwürfen vorgeht - bekommt aber keine Antwort. Den Streit soll nun Karlsruhe austragen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verklagt die Bundesregierung in einer Debatte um eine Parlamentsanfrage zur Gesetzgebung in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Fraktion bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Es geht dabei um die Nicht-Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Unionsfraktion durch das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser von der SPD.

In der Anfrage habe man von der Ampel-Bundesregierung wissen wollen, wie sie bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen vorgehe - etwa wie viel Zeit man Ländern, Kommunen und Betroffenen gebe, um die Auswirkungen der Gesetze zu prüfen, sagte Hendrik Hoppenstedt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. Die Bundesregierung habe die Antwort aber verweigert.

"Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Ampel unter keinen Umständen öffentlich eingestehen will, dass sie andauernd gegen die Regeln guter Gesetzgebung verstößt", kritisierte Hoppenstedt. Für die Anhörung der Betroffenen und für eine sorgfältige Erarbeitung der Gesetzentwürfe bleibe keine Zeit mehr. "Das Heizungsgesetz ist das beste Beispiel, dass dabei völlig weltfremde und praxisuntaugliche Regelungen herauskommen."

Die "Bild"-Zeitung zitiert aus einem Schreiben des Innenministeriums an die Unionsfraktion, wonach die Beantwortung der Anfrage "mit zumutbarem Aufwand auch in Anbetracht der gewährten Fristverlängerung ohne Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben in den befassten Arbeitseinheiten" nicht möglich sei.

Wenn die Bundesregierung behaupte, dass die Zusammenstellung der erfragten Informationen zu aufwändig wäre, dann sei das in keiner Weise glaubhaft, betonte Ansgar Heveling, Justiziar der Unionsfraktion. "Wir haben das Antwortverhalten der Bundesregierung mehrfach gerügt, leider erfolglos", sagte er. "Deswegen mussten wir nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, um auf diesem Wege Auskunft auf unsere Fragen zu erhalten."

Quelle: ntv.de, ses/dpa

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