Politik

Neue Spitzenrunde zu Corona Unionsländer fordern Kontaktbeschränkungen

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Noch ist unklar, ob es beim neuerlichen Bund-Länder-Treffen zur Pandemie Beschlüsse geben wird. Geht es nach dem Willen der unionsgeführten Länder, soll dies der Fall sein: Sie gehen mit einem Fünf-Punkte-Katalog in die Beratungen.

Die unionsgeführten Länder sowie Baden-Württemberg dringen auf konkrete Mindestbeschlüsse bei den Beratungen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel und ihrem voraussichtlichen Nachfolger Olaf Scholz zur Corona-Pandemie. Nach ntv-Informationen verständigten sich die sogenannten B-Länder vor den Beratungen auf einen fünf Punkte umfassenden Forderungskatalog mit Schutzmaßnahmen.

Das Papier mit Stand 30. November sieht vor:

  • Ungeimpfte sollen sich mit maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen treffen dürfen. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren würden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz hätten.
  • Clubs und Diskotheken sollen geschlossen werden.
  • Bei Großveranstaltungen dürfe die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden.
  • Für den Fall, dass der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht erneut feststellt, bitten die unionsgeführten Länder den Bund, bis zum 10. Dezember das Infektionsschutzgesetz so anzupassen, dass ihnen bestimmte Maßnahmen vollumfänglich und über den 15. Dezember hinaus zur Verfügung stehen.
  • In Gebieten mit einer außerordentlich hohen Sieben-Tages-Inzidenz sollten über die genannten Mindestmaßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden können.

Schleswig-Holstein will die Punkte zwei und drei abhängig von Inzidenzen gestalten.

Unklar ist, ob es überhaupt Beschlüsse geben wird. Teilweise gelten die Forderungen bereits in einzelnen Ländern oder Regionen, etwa Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen.

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Außerdem bitten die B-Länder die Bundesregierung, die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht zügig einzuleiten. Die in der Bund-Länder-Runde am 18. November beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zum Schutz besonders gefährdeter Personen müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten.

"Wir brauchen einheitliche Maßnahmen als Mindestschutz in ganz Deutschland, um Kontakte deutlich zu reduzieren und die Menschen im Land zu schützen", twitterte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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