Politik

Fragen und AntwortenUrteil gegen Trump löst Zollbeben aus - und jetzt?

20.02.2026, 19:12 Uhr
imageVon Roland Peters, New York, und Jan Gänger
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Donald Trump am Freitagmorgen um kurz vor 10 Uhr im Weißen Haus - zu diesem Zeitpunkt war das Urteil des Supreme Court noch nicht bekannt. (Foto: AP)

Das historische Urteil des Supreme Court gegen die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump wirft eine Vielzahl wirtschaftlicher und politischer Fragen auf. Ein Überblick.

Welche Zölle sind betroffen?

Nicht alle von Trump verhängten Zölle sind betroffen. Der Oberste Gerichtshof hat nur die Sonderzölle gekippt, die Trump mit einem für nationale Notstände gedachten Gesetz begründet hatte. Trump hatte sich auf das Gesetz berufen, als er am "Liberation Day" im April vergangenen Jahres Dutzende Handelspartner der USA - darunter die EU - mit sogenannten "reziproken Zöllen" überzogen hatte. Die US-Verfassung räumt dem Kongress und nicht dem Präsidenten die Befugnis ein, Zölle zu erheben. An den bisher geltenden Sektorzöllen für Branchen wie Stahl, Aluminium und Autos rüttelt der Supreme Court nicht - sie hatte Trump anders begründet.

Wie argumentiert der Supreme Court?

Er hat nicht darüber entschieden, ob der Notstand tatsächlich existiert, wie von Trump behauptet, sondern dass er den "International Emergency Economic Powers Act" falsch eingesetzt hat. "Hätte der Kongress die Absicht gehabt, die eindeutige und außerordentliche Befugnis zur Erhebung von Zöllen zu übertragen, hätte er dies ausdrücklich getan", heißt es im Urteil. Trumps Begründung für den Notstand war das notorische Handelsdefizit der USA, die seit 1976 mehr importieren als exportieren. Trotz der Zölle wuchs es im vergangenen Jahr auf den Rekordwert von 1,24 Billionen US-Dollar.

Werden die USA die betroffenen Zölle zurücknehmen?

Das ist noch unklar. Das Gericht hat keine Frist gesetzt, bis wann die Regierung die Zölle aufheben muss. Die praktische Umsetzung des Urteils liegt bei den zuständigen Behörden - und die können sich Zeit lassen. Über Streitfragen müssen dann wieder Gerichte entscheiden. Außerdem hat die US-Regierung mit vielen Handelspartnern mittlerweile Vereinbarungen erzielt, darunter die EU. Seit Anfang August gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA. Zölle, die im Rahmen solcher nachträglichen Abkommen verhängt wurden, können möglicherweise bestehen bleiben.

War es das jetzt mit Trumps Zöllen?

Nein. Die US-Regierung wird versuchen, die Zölle anders zu legitimieren. US-Finanzminister Scott Bessent kündigte bereits an, die Regierung werde andere Begründungen suchen, um möglichst viele der Zölle beizubehalten. Trump hatte für den Fall einer Niederlage vor Gericht einen "Plan B" in Aussicht gestellt.

Was bedeutet das Urteil für deutsche Unternehmen?

Neue Unsicherheit. Viele gehen davon aus, dass sich Trumps Regierung wie angekündigt lediglich eine neue Rechtsgrundlage für ihre Zölle sucht. Oder wie es die Deutsche Industrie- und Handelskammer ausdrückte: "Es gibt weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss", sagt DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier.

Und für die US-Industrie?

Es ist nicht abzusehen, ob oder welchen Effekt das Urteil haben wird. Bislang hat Trump mit seinen Zöllen nicht die von ihm angekündigte industrielle Renaissance ausgelöst, die US-Wirtschaft keine Jobs in der herstellenden Industrie hinzugewonnen, sondern kontinuierlich verloren. Ein Großteil des Wirtschaftswachstums hängt derzeit an den Investitionen in KI und Rechenzentren der Tech-Konzerne.

Müssen die zu Unrecht erhobenen Zölle zurückgezahlt werden?

Auch das ist unklar. Der Gerichtshof hat das in seinem Urteil nicht entschieden. Ökonomen schätzen der Nachrichtenagentur Reuters zufolge, dass eventuell 175 Milliarden Dollar zurückgezahlt werden müssen. Ein Problem dabei: Die Zölle haben die Importeure an das US-Finanzamt überwiesen, nicht die ausländischen Hersteller. Die Importeure würden also Milliarden erstattet bekommen, obwohl sie den Löwenanteil der Zölle an ihre Kunden weitergegeben hatten.

Zähmt das Urteil Trump auf internationaler Bühne?

Das Urteil könnte Trumps außenpolitischen Spielraum einschränken, aber nur, falls er keinen legalen Alternativweg findet, um am Kongress vorbei Gebühren zu verhängen - siehe oben. Bislang waren die Zölle seine liebste diplomatische Waffe, um etwas einseitig zum eigenen Vorteil zu erzwingen. So wie in der Grönland-Krise, als Trump mit zusätzlichen Gebühren erfolglos drohte, um die riesige Arktisinsel, die zum dänischen Königreich gehört, zu annektieren. Er brachte auch Mexiko dazu, zusätzliche Einsatzkräfte an der gemeinsamen Grenze zu stationieren, um Migration nach Norden stärker einzuschränken.

Funktioniert die US-Demokratie besser als gedacht?

Ganz, ganz vielleicht. Denn es ist das erste Mal in Trumps zweiter Amtszeit, dass der Supreme Court ihm ein Stoppschild vor die Nase setzt. In fast allen bisherigen Entscheidungen hatte sich eine Mehrheit der Richter auf die Seite des machthungrigen Weißen Hauses geschlagen, häufig in Blitzentscheidungen ohne Begründung. Das jetzt veröffentlichte Urteil gegen Trumps Zollhoheit sprachen sie mit einer 6:3-Mehrheit, drei der sechs konservativen Richter urteilten also gegen Trumps Verwendung des Notstandgesetzes. Trumps öffentlicher Druck war vergebens. Er hatte eine potenzielle Entscheidung gegen die Zölle "die größte Gefahr der Geschichte" für die Nationale Sicherheit genannt und gemeint, sie würde "im wahrsten Sinne des Wortes die USA zerstören".

Hat Trump seinen Zenit damit überschritten?

Nein. Aber zumindest wird erstmals eine mögliche Grenze seiner Macht sichtbar: der Supreme Court. Ob der ihn aber aufhalten will, ist komplett offen. Im November stehen die Kongresswahlen an, und falls sie nach bisher geltenden Regeln ablaufen, dürften die Republikaner mindestens in einer Kammer ihre Mehrheit verlieren. Das hieße zwar kritischere Fragen aus dem Parlament über die Politik des Weißen Hauses. Doch Trump wird voraussichtlich weiter seine Agenda per Dekret und Exekutivmacht durchsetzen.

Quelle: ntv.de

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