Politik

Völkerrechtliches Dilemma?"Diese Reaktion von Merz auf den Iran-Angriff ist ein Dammbruch"

03.03.2026, 14:11 Uhr
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Die Angriffe von Israel und den USA auf Iran starteten Samstagmorgen. Iran reagierte mit Vergeltungsschlägen auf Israel und US-Stützpunkte in verschiedenen Ländern im Nahen Osten. (Foto: picture alliance/dpa/AP)

Weder die Bundesregierung noch die E3-Staaten nennen die US-iranischen Angriffe auf Iran einen Völkerrechtsbruch. Matthias Goldmann, Professor für Internationales Recht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel, hält das nicht nur für falsch, sondern aus europäischer Sicht auch für langfristig gefährlich. Im Gespräch mit ntv.de erklärt der Völkerrechtler, wie weit das Selbstverteidigungsrecht des Iran geht, inwiefern ein Umdenken in Berlin wichtig ist - und warum Ramstein für Deutschland zum Problem werden könnte.

ntv.de: Herr Goldmann, Israel und die USA verteidigen die Angriffe auf den Iran als einen Präventivschlag. Rechtfertigt die Bedrohungslage durch das iranische Atomprogramm den Einsatz?

Matthias Goldmann: Nein. Um es kurz zu machen: Das, was die USA und Israel im Iran jetzt führen, ist ein verbotener Präventivkrieg und damit völkerrechtswidrig. Präventivschläge sind nur in engen Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Beides ist hier nicht gegeben. Das zeigen die Verhandlungen, die noch liefen und bei denen der Iran laut dem Vermittler Oman erhebliche Zugeständnisse gemacht hat. Zudem wurde das iranische Waffenarsenal im Zwölftagekrieg vor einem Jahr erheblich geschwächt. Es gibt absolut keine Beweise dafür, dass der Iran kurz vor einem nicht anders abwehrbaren Waffengang stand, geschweige denn dass dieser in absehbarer Zeit auch die USA treffen könnte, wie Trump behauptet.

CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen sprach von einem Dilemma: Hält man sich strikt an das Völkerrecht, das einen Einsatz verbietet, erhält das Terrorregime Iran eine Art Freifahrkarte. Muss das Ziel einen Angriff nicht gewissermaßen legitimieren können?

Zunächst ist äußerst fraglich, was hier überhaupt das Ziel ist. Geht es Trump und Israel wirklich darum, ein Terrorregime auszuschalten? Iran begeht zweifellos Völkerrechtsverstöße, etwa gegen Demonstranten. Aber wenn das Völkerrecht wirklich leitend gewesen wäre, dann hätte man laufende Verhandlungen mit Iran nicht abgebrochen. Stattdessen gibt es viele Anhaltspunkte dafür, dass es eher darum ging, Iran als Macht im Nahen Osten zu schwächen, damit es anderen Mächten nicht mehr im Weg steht.

Angenommen, es ginge tatsächlich auch darum, die iranische Bevölkerung von jahrzehntelanger Unterdrückung zu befreien.

Zum einen sind die Angriffe nicht effektiv. Ein Regimewechsel allein durch Luftangriffe ist kaum vorstellbar, wenn man bedenkt, wie fest das gegenwärtige Regime den Iran im Griff hat. So konnte es die jüngsten Proteste brutalst unterdrücken. Zum anderen stellt sich das Problem der Selbstjustiz. Völkerrecht ist darauf angewiesen, dass jemand darüber entscheidet, gegenüber welchem Land es wie durchgesetzt wird. Um Selbstjustiz zu vermeiden, soll der Sicherheitsrat entscheiden - und eben nicht Washington alleine mit Israel und Saudi-Arabien. Nun ist der Sicherheitsrat oft gelähmt. Aber selbst dann gibt es in einer rechtlichen Grauzone Alternativen zu einem rein einseitigen Vorgehen. Ein Beispiel ist der Kosovo-Konflikt, wo die Nato-Partner als regional betroffenes Kollektiv zur Durchsetzung von Sicherheitsratsresolutionen eingriffen, nachdem Gespräche mit Serbien gescheitert waren. Im aktuellen Fall stehen im Wesentlichen historische Gegner Irans hinter einem Angriff, der einen Regimewechsel bewirken soll. Man macht sozusagen den Bock zum Gärtner, darauf lässt sich ein legitimes militärisches Vorgehen kaum stützen. Kurzum: Bei dem Angriff auf den Iran fehlt es an einer breiten Koalition sowie an einem mit dem Völkerrecht vereinbaren Ziel.

Der Iran reagiert mit Vergeltungsschlägen, die nicht nur Israel, sondern auch Bahrain, Kuwait und Zypern treffen. Wie weit reicht das Selbstverteidigungsrecht des Iran?

Grundsätzlich darf Iran nur kriegsbeteiligte Staaten angreifen. Angriffe auf Drittstaaten wie etwa die Vereinigten Arabischen Emirate sind damit grundsätzlich verboten. Anders ist das allerdings bei US-Militärbasen in Drittstaaten, wie etwa in Bahrain. Diese können legitime Ziele sein, weil sie Teil der militärischen Infrastruktur des Angreifers sind. Dann trägt das entsprechende Land auch eine entsprechende Verantwortung.

Deutschland, Großbritannien und Frankreich drohen Iran an diesem Punkt überraschend deutlich mit "Defensivmaßnahmen", sollten die Vergeltungsschläge nicht aufhören. Sind Befürchtungen eines Kriegseintritts berechtigt?

Ich bezweifle, dass in Europa ernsthaft jemand einen Kriegseintritt erwägt. Zumal Iran sich rechtmäßig gegen israelische oder amerikanische Ziele verteidigt. Wer den Iran deshalb angreifen würde, nähme selbst an einem verbotenen Angriffskrieg teil. Deutschland verstieße übrigens nicht nur gegen das Völkerrecht, sondern auch gegen Artikel 26 des Grundgesetzes.

Zu dem Völkerrechtsbruch durch die USA und Israel äußerten sich Berlin, London und Paris hingegen nicht.

Das E3-Statement fällt tatsächlich vor allem deshalb auf, weil das Völkerrecht praktisch keine Rolle mehr spielt. Der Bundeskanzler sagt sogar, man solle sich die Belehrungen sparen. Früher hat man selbst bei begrenzten Handlungsmöglichkeiten auf die UN-Charta als Maßstab verwiesen. Selbst im Januar bei dem US-Militärschlag in Venezuela gab es noch Bekräftigungen der UN-Charta, ebenso wie bei dem Zwölftagekrieg im vergangenen Jahr. Nun aber gibt es kein Wort mehr dazu. Diese Entwicklung ist fatal.

Warum?

Weil andere Staaten das Geschehen genau beobachten und merken, wie selektiv Europa sich auf das Völkerrecht beruft. Wer das internationale Recht nur gegenüber Gegnern hochhält, verliert massiv an Glaubwürdigkeit. Damit wird es künftig noch schwerer, andere Staaten zur Einhaltung zu bewegen, besonders im Hinblick auf die Ukraine. Das ist umso bedenklicher, als es sich hier nicht um ein kleines Scharmützel handelt, sondern um einen großangelegten Angriff, der politisch gebilligt wird, ohne dem Recht einen Wert beizumessen. Diese Reaktion von Merz und E3 auf den Iran-Angriff ist ein Dammbruch.

Völkerrechtliche Einordnungen würden in der jetzigen Lage "relativ wenig bewirken", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz dazu. Das würde auch die Vergangenheit zeigen, in der Deutschland immer wieder auf das Völkerrecht gepocht und damit wenig ausgerichtet habe. Hat er damit einen Punkt?

Nein. Das Völkerrecht ist kein Allheilmittel und hatte es gegenüber Großmächten immer schwer, auch unter Obama, Clinton oder Bush. Das heißt aber eben nicht, dass es nichts bewirkt hat, sich auf das Recht zu berufen. Man erinnere sich an die Irak-Invasion 2003: Die klare Ablehnung durch Gerhard Schröder und Jacques Chirac hatte politisch einen hohen Preis, hat aber geholfen. Viele andere haben ihnen beigepflichtet und eine vollständige Unterminierung der UN-Charta wurde zu dem Zeitpunkt verhindert, der Sicherheitsrat blieb in den Jahren danach vergleichsweise entscheidungsfähig. Zudem können vor allem kleinere Staaten bei Rechtsverstößen mit Maßnahmen wie Sanktionen zum Einlenken bewegt werden. Zumindest, solange Europa in dieser Hinsicht noch Glaubwürdigkeit genießt.

Das transatlantische Bündnis hat unter der deutlichen Aussage von Schröder zur Irak-Invasion gelitten. Merz dürfte es bei seiner Zurückhaltung auch darum gehen, Ähnliches zu vermeiden.

Ganz eindeutig. Das ist eine Risikoabwägung, denn es gibt im Grunde zwei Optionen. In Option eins begibt sich Europa vollständig ins US-amerikanische Lager. Dieser Ansatz wird im Moment verfolgt: Die Bundesregierung bewertet den Nutzen der USA offenbar noch sehr hoch, insbesondere im Hinblick auf die Ukraine, und will Washington daher nicht provozieren. Allerdings stellt sich die Frage, ob die USA beim Ukraine-Konflikt überhaupt noch im europäischen Interesse handeln. Eine andere Möglichkeit wäre, stärker auf europäische Autonomie und Äquidistanz zu setzen. Eine Linie, die etwa Emmanuel Macron seit Jahren anmahnt.

Wie könnte das - etwa beim Treffen von Merz und Trump heute Abend - konkret gelingen?

Merz müsste Trump signalisieren, dass die vollständige Konzentration auf die USA kein Naturgesetz ist; dass Europa eben nicht der Wurmfortsatz der Amerikaner ist. Er müsste sehr deutlich machen, dass die USA derzeit ein riskanter Partner sind, und dass es Alternativen gäbe. Denn die gibt es durchaus: China hat beispielsweise wirtschaftlich und militärisch viel Einfluss auf Russland. Statt wie bisher im Ukraine-Krieg ausschließlich auf Washington zu schauen, könnte Europa auf Äquidistanz zwischen den Großmächten USA und China setzen. Wenn Europa nicht mehr felsenfest im US-amerikanischen Lager steckt, ändert sich vielleicht auch der Blick von Peking auf die Ukraine. Wenn Herr Merz nach Washington reist, könnte er also sagen: Lieber Herr Trump, durch diese Aktion im Iran treibt ihr uns in die Arme der Chinesen. Ich bezweifle jedoch, dass er das überhaupt möchte.

Warum?

Weil die europäische Autonomie in seiner Prioritäten-Liste deutlich hinter der Partnerschaft zu Washington rangiert. Das zeigt schon der Koalitionsvertrag, in dem man die transatlantische Abhängigkeit zwar problematisch sieht, aber keine Alternative formuliert. Zudem bräuchte es europäische Geschlossenheit, um Trump die Stirn zu bieten. In dieser Hinsicht drängt die Zeit für Europa, denn der derzeitige Ansatz macht Europa nicht nur außenpolitisch maximal unflexibel, sondern auch vulnerabel. Übrigens auch in diesem Konflikt mit Iran.

Inwiefern?

Auch der Iran wird sich überlegen, ob es für ihn strategische internationale Ziele für mögliche Angriffe gibt.

Jüngst rückte die Bedeutung der Ramstein Airbase als logistisches Drehkreuz und Schnittstelle für Drohnensignale bei dem Angriff auf Iran in den Fokus. Macht das Deutschland mitverantwortlich?

Das Bundesverfassungsgericht hat letztes Jahr im Zusammenhang mit Ramstein grundsätzlich festgestellt, dass Deutschland eine grundrechtliche Schutzpflicht gegenüber Ausländern hat. Es kann Deutschland damit nicht egal sein, ob Ausländer durch das Handeln von Drittstaaten über Ramstein gefährdet werden. Wenn US-Einsätze über deutsches Gebiet laufen, ist das also erst einmal ein Problem für die Bundesrepublik. Allerdings hat Karlsruhe Sicherheitslinien eingebaut: Bei Bündnispartnern geht man erst einmal von rechtmäßigen Einsätzen aus. Zudem wird die Schutzpflicht gegenüber Ausländern für Deutschland erst relevant, wenn eine gewisse Entscheidungsmacht hier liegt.

Greifen diese Sicherheitslinien im Fall der Iran-Angriffe?

In diesem Fall von einem rechtmäßigen Krieg zu sprechen, wäre selbst für Karlsruhe schwierig. Diese Linie dürfte schon einmal reißen. Zudem starten und landen Flugzeuge des US-Militärs in Ramstein, was bedeutet, dass deutsche Behörden, die Luftaufsicht, involviert sind. Theoretisch könnten sie die Genehmigungen verweigern, eine gewisse Einflussmöglichkeit besteht. Das unterscheidet diesen Fall von demjenigen, über den das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr entschied.

Was bedeutet das für die Bundesregierung?

Sollte Karlsruhe tatsächlich eine Verletzung der Schutzpflicht feststellen, müsste die Regierung zumindest zeigen, dass sie nicht untätig bleibt. Sie müsste auf die USA einwirken, möglicherweise eine andere Abwicklung der Operationen verlangen. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht tatsächlich eine Entscheidung in diesem Fall treffen wird. Zum einen bräuchte es einen Antragsteller aus dem Iran, der derzeit schwer zu finden sein dürfte. Zum anderen agiert Karlsruhe gegenüber den USA traditionell sehr vorsichtig. Es ist bekannt, dass das Gericht beispielsweise gegenüber der EU deutlich skeptischer ist als gegenüber Washington. Man könnte auch sagen, in dieser Hinsicht ist Karlsruhe genauso mutig wie Herr Merz.

Mit Matthias Goldmann sprach Sarah Platz

Quelle: ntv.de

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