Doch weniger Sitze für AfD? Wahlleiter prüft möglichen Fehler bei Wahl in Sachsen
02.09.2024, 09:02 Uhr Artikel anhören
Ein Fehler bei der Sitzverteilung könnte erhebliche Folgen für die Verhältnisse im sächsischen Landtag haben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Laut dem vorläufigen Endergebnis der Landtagswahl in Sachsen erreicht die AfD eine Sperrminorität. Damit könnte sie im Dresdner Landtag bestimmte Gesetze blockieren. Doch ein möglicher Fehler bei der Sitzverteilung könnte ihr dieses Blockademittel aus der Hand nehmen.
Der Wahlleiter will das Ergebnis zur Sitzverteilung im sächsischen Landtag überprüfen. Mehrere Parteien und Experten von Wahlrecht.de gehen davon aus, dass sich der Landeswahlleiter bei der neuen Sitzverteilung im Landtag verrechnet haben könnte, berichtet die "Leipziger Volkszeitung". Demnach sei ein falsches Sitzverteilungsverfahren angewendet worden. Der Sachverhalt sei bekannt und werde überprüft, sagte eine Sprecherin der Landeswahlleitung.
Laut dem Bericht hätte die AfD nach dem anderen Verfahren einen Sitz weniger und würde nicht mehr über eine Sperrminorität im Landtag verfügen. Mit dieser Sperrminorität, könnten bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter entschieden werden müssen, nicht ohne die AfD-Parlamentarier zustande kommen.
In Sachsen werden, wie auch in anderen Bundesländern, Verfassungsrichter und die Spitzen der Landesrechnungshöfe mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Bestimmte Posten könnten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden. Zudem könnten sich die Landtage nicht selbst auflösen.
Nach dem vorläufigen Ergebnis wurde die CDU mit 31,9 Prozent der Stimmen erneut stärkste Kraft. Die AfD kam mit 30,6 Prozent auf Rang zwei. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) schaffte aus dem Stand 11,8 Prozent und dürfte bei der künftigen Regierungsbildung ein Wort mitreden. Die SPD erhielt 7,3 Prozent, die Grünen liegen bei 5,1 Prozent. Die Linken schafften es mit 4,5 Prozent nur in den Landtag, weil sie in Leipzig zwei Direktmandate holten - dann greift eine Klausel, wonach sie entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis ins Parlament einziehen, obwohl sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen.
Quelle: ntv.de, lme/dpa