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Eilanträge abgewiesen Weiteres Verwaltungsgericht erlaubt Abschiebungen nach Syrien

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Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen.

Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen.

(Foto: picture alliance / Jochen Tack)

Ein 46-jähriger syrischer Koch und sein 26-jähriger Sohn gehen mit Eilanträgen gegen die drohende Abschiebung nach Syrien vor - und scheitern nun vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Dieses sieht keine individuelle Bedrohung ihres Lebens in ihren Heimatprovinzen.

Inmitten der Debatte über die Abschiebung von Syrern hat ein weiteres Verwaltungsgericht entschieden, dass sie unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Eilanträge von zwei Syrern gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab. In Syrien drohten ihnen keine relevanten Gefahren mehr, begründete es seine Entscheidung.

In ihren Heimatprovinzen Damaskus und Latakia gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass die beiden dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien. Sofern es noch Gewalt gebe, handle es sich um Einzelfälle. Das Gericht sah keine Verschlechterung der Sicherheitslage in diesem Jahr.

Gericht: Abschiebungsschutz nur in Ausnahmefällen

Syrern drohe auch nicht die Verelendung bei ihrer Rückkehr, führte es aus. Es gebe Rückkehr- und Hilfsprogramme - würden diese sowie aktuelle Erkenntnisse über Syrien berücksichtigt, sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Dabei sei es nicht maßgeblich, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder auf Dauer sichergestellt sei.

Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen. Abschiebungsschutz könne nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden, erklärte das Düsseldorfer Gericht nun.

Die Entscheidungen betreffen einen 46-jährigen syrischen Koch und seinen 26-jährigen Sohn. Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen.

Ähnliche Urteile zuvor

Ähnlich hatte bereits im September das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland, urteilte es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.

In der Politik tobt derzeit eine Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Bundesaußenminister Johann Wadephul von der CDU äußerte sich kürzlich bei einem Besuch in Syrien zurückhaltend über eine mögliche Rückkehr. Diese sei "zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich", weil in Syrien "sehr viel an Infrastruktur" zerstört sei.

Bundeskanzler Friedrich Merz, der Wadephuls Parteikollege ist, stellte wiederum klar, dass er keine Bedenken gegen Abschiebungen nach Syrien habe und nach dem Ende des Bürgerkriegs auch keinen Asylgrund mehr für Menschen aus Syrien sehe.

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte jüngst: "Wir reden über den Wiederaufbau in Syrien, und wir reden darüber, wie in Syrien die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete Rückkehr der Kriegsflüchtlinge zu ermöglichen." In der Rückkehrfrage gehe es auch um "ein komplexes rechtsstaatliches Verfahren".

Quelle: ntv.de, mpe/AFP/dpa

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