Bundeswahlleiter zeigt Lösung Weniger Bundestagswahlkreise noch möglich
04.07.2020, 11:34 Uhr
Nicht nur wegen der Corona-Abstandsregeln wird im Bundestag der Platz knapp.
(Foto: REUTERS)
Seit dem 25. Juni können die Parteien bereits Wahlkreiskandidaten für die Bundestagswahl 2021 aufstellen. Man könnte meinen, nun sei es zu spät, größere Wahlkreise für einen kleineren Bundestag zuzuschneiden. Doch Bundeswahlleiter Thiel widerspricht.
Bundeswahlleiter Georg Thiel hält die Zeit für eine Verringerung der Wahlkreise für die Bundestagswahl noch für ausreichend. "Auch bei einer Neuordnung der Wahlkreise können der Bundeswahlleiter und die Wahlorgane der Länder die kommende Bundestagswahl ohne wahlrechtliche Beanstandungen realisieren", sagte Thiel, der als Vorsitzender der Wahlkreiskommission für Neuzuschnitte der Wahlkreise zuständig wäre, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Thiel betonte, dass für eine Verringerung der Bundestagswahlkreise der Bundestag lediglich das zuletzt am 25. Juni 2020 geänderte Bundeswahlgesetz erneut ändern müsse. Zwar würden bei einem Neuzuschnitt der Wahlkreise unter Umständen die Unterstützungsunterschriften hinfällig, die für die Aufstellung der Wahlvorschläge bereits seit dem 25. Juni gesammelt werden können, sagte der Bundeswahlleiter. Eine Lösung dafür sei jedoch möglich: "Die Parteien müssten in diesem Fall das Aufstellungsverfahren wiederholen."
FDP, Grüne und Linke waren zuletzt mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform gescheitert, die eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 vorsieht. Die Koalition hatte dagegen unter anderem angeführt, dass ein Neuzuschnitt der Wahlkreise nicht mehr möglich sei, weil es den Parteien bereits seit 25. Juni 2020 möglich ist, Wahlkreiskandidaten aufzustellen.
Bundestag wird immer größer
Hintergrund des Reformbedarfs ist, dass der Bundestag aktuell 709 Mitglieder hat und damit viel mehr als die Regelgröße von 598 Abgeordneten. Experten rechnen mit einer weiteren deutlichen Vergrößerung nach der nächsten Bundestagswahl, sollte das Wahlrecht nicht geändert werden. Grund sind die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate.
Die Wahlkreiskommission, der der Bundeswahlleiter vorsitzt, ist als parteipolitisch unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium verantwortlich für die organisatorische Vorarbeit bei der Wahlkreiseinteilung für die jeweils nächste Bundestagswahl. Ihre Aufgabe ist auch die Information über nötige Änderungen der Wahlkreis-Zuschnitte - etwa wegen der Bevölkerungszahlen - sowie die Umsetzung politischer Vorgaben dafür.
Quelle: ntv.de, sba/AFP