Fahrschulen, Nagelstudios etc. Wer heute wieder öffnen durfte
01.03.2021, 14:48 Uhr
In vielen Ländern haben Gartenmärkte wieder geöffnet - aber nicht in allen.
(Foto: dpa)
Nicht nur Friseure haben heute aufgemacht, auch Gartencenter, Blumenläden und andere Geschäfte - allerdings je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Nur Hamburg geht einen eigenen Weg.
Drei Tage vor der nächsten Bund-Länder-Konferenz, auf der nach den Worten von Bayerns Regierungschef Markus Söder "ein kluges, ausbalanciertes Öffnen mit Leitplanken" beschlossen werden soll, haben die ersten Geschäfte wieder geöffnet. Bundesweit, wie bei der letzten Runde am 10. Februar beschlossen, durften die Friseure wieder Kundinnen und Kunden empfangen. In vielen Ländern gibt es weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Ein Überblick:
Hamburg: Die Hansestadt ist das einzige Land, in dem es bis auf die Öffnung der Friseure erst einmal keine weiteren Lockerungen gibt. Auch bei den Friseuren hat der rot-grüne Senat nur zur Wahrung der bundesweiten Einheitlichkeit mitgemacht. Es gilt seit dem Wochenende sogar eine verschärfte Maskenpflicht für stark besuchte Orte wie den Jungfernstieg. Anders als in anderen Bundesländern sind auch die Grundschulen in Hamburg noch geschlossen.
Niedersachsen, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern: Auch hier tut sich außer bei den Friseuren wenig neues - weil einiges längst geöffnet ist. Blumenläden bieten dort ihre Ware bereits wieder an. In Berlin können bestellte Blumen abgeholt werden. Auch Gartenmärkte haben in Niedersachsen und Bremen bereits auf und öffnen nun auch in den Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit geringem Infektionsgeschehen - nicht aber in Berlin. In der Hauptstadt haben dafür die Buchläden den zweiten Lockdown von Anfang an nicht mitgemacht. Dort sind ebenso wie in Niedersachsen auch Fahrradläden offen, in Berlin aber nur für Reparaturen. In Mecklenburg-Vorpommern sind zudem Fahrschulen bereits für solche Schüler geöffnet, die die Fahrerlaubnis für die Berufsausbildung benötigen. Zudem dürfen dort in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und darunter Kosmetiker, Fußpfleger und Nagelstudios wieder Kunden empfangen.
Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Thüringen: Dort wird gelockert, aber außer bei den Friseuren eher wenig. In Hessen dürfen zusätzlich nur Betriebe für medizinisch und hygienisch notwendige Behandlungen öffnen, etwa Fußpflege- und Nagelstudios. In den anderen drei Ländern können Gartenmärkte wieder ihre Ware anbieten, in Baden-Württemberg auch Blumenläden sowie Baumärkte, wenn sie dort nur Pflanzen und Gartenbedarf verkaufen. In Thüringen dürfen Blumenläden wieder aufmachen, ebenso in Brandenburg, wenn die Verkaufsfläche zu mehr als 50 Prozent im Freien liegt. Baumärkte dürfen Gartenabteilungen für alle Kunden öffnen, wenn die Verkaufsfläche überwiegend im Freien liegt. Dass nur Länder mit hoher Inzidenz so vorsichtig sind, kann man nicht sagen. Zu der Gruppe gehört mit Thüringen sowohl das Land mit der höchsten Neuinfektionsrate je 100.000 Einwohner und Woche als auch das mit der derzeit zweitniedrigsten: Baden-Württemberg.
Sachsen: Das einstige Hochinzidenzland lässt Gartenmärkte und Blumenläden zwar zu, öffnet dafür aber neben Fußpflegestudios auch Fahrschulen für jene, die den Führerschein beruflich brauchen. Musikschulen dürfen solche Schüler einzeln unterrichten, die vor einer wichtigen Prüfung stehen oder ein Studium aufnehmen.
Bayern, Sachsen-Anhalt: Hier dürfen Gärtnereien und Baumärkte ihre Tore wieder aufsperren, in Bayern auch Blumenläden. In beiden Ländern kann man sich auch die Füße wieder professionell pflegen lassen. In Sachsen-Anhalt können zudem Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen, allerdings nur in Kleingruppen bis fünf Personen inklusive Fahrlehrer; auch Flugschulen dürfen wieder starten.
Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: Hier können sich die Ungeduldigen freuen - denn außer bei Friseuren endet die Schließzeit noch bei einer Reihe weiterer Anbieter und Einrichtungen. In allen vier Ländern öffnen Gartenmärkte wieder, in Rheinland-Pfalz aber nur draußen; in Nordrhein-Westfalen dürfen nur Gemüsepflanzen und Saatgut wie Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln und nötiges Zubehör verkauft werden. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz können Floristen wieder Blumen verkaufen, in NRW war der Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen bereits erlaubt. Die Regierung in Düsseldorf erlaubt ebenso wie ihre Mainzer Kollegen Angebote in Musikschulen, erstere aber nur für Grundschüler, letztere nicht für Gesang und Blasinstrumente. Rheinland-Pfalz öffnet zusätzlich auch Fahrschulen und erlaubt wie das Saarland Termin-Shopping im Einzelhandel: Bestellte Ware kann dann nicht mehr nur abgeholt, sondern auch anprobiert werden - aber nur zur vereinbarten Uhrzeit und für jeweils einen Hausstand. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein öffnen auch die Zoos wieder. Und in NRW und Schleswig-Holstein darf auf Sportanlagen draußen wieder eingeschränkt Individualsport betrieben werden.
Quelle: ntv.de, hvo/dpa