Politik

Verfassungsschutz beunruhigt Wird Brandenburger AfD zum Verdachtsfall?

Alle Indizien deuten darauf hin, doch Andreas Kalbitz will kein Neonazi sein.

Alle Indizien deuten darauf hin, doch Andreas Kalbitz will kein Neonazi sein.

(Foto: picture alliance/dpa)

Brandenburgs AfD-Chef Kalbitz hat viele Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Das trifft nach Ansicht des Verfassungsschutzes auf viele seiner Parteifreunde zu. Die Behörde überlegt deshalb, den ganzen Landesverband zum Verdachtsfall zu erklären.

Der Brandenburger Verfassungsschutz schließt nicht aus, dass der gesamte AfD-Landesverband wegen rechtsextremistischer Orientierung als Verdachtsfall eingestuft wird. In dem Landesverband sei keine demokratische Mitte mehr erkennbar, sagte Behördenleiter Jörg Müller im RBB. AfD-Landeschef Andreas Kalbitz sei "über Jahrzehnte hinweg" tief im organisierten Rechtsextremismus verwurzelt. "Ich gehe fest davon aus, dass er rechtsextremistisch eingestellt ist", sagte Müller. Bisher gebe Kalbitz aber nur zu, was ohnehin schon bekannt sei.

Müller verwies darauf, dass Kalbitz nachweislich Mitglied der rechtsextremen, verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) gewesen sei: "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Mitgliederliste, auch mit einer Mitgliedsnummer, die klar eine Familie Andreas Kalbitz aufführt." Daneben gebe es Fotos "und auch seine eigenen in Teilen und stückweise vorgetragenen Eingeständnisse, an Zeltlagern der HDJ teilgenommen zu haben".

Der brandenburgische AfD-Partei- und Fraktionschef soll sich Berichten zufolge gegenüber dem AfD-Bundesvorstand zu seiner politischen Vergangenheit geäußert haben. Er soll in einem Schreiben an die Vorstandsmitglieder eingeräumt haben, dass sein Name auf einer "Interessenten- oder Kontaktliste" der mittlerweile verbotenen Neonaziorganisation HDJ geführt worden sein könnte. Kalbitz behauptet dennoch, er sei nie Mitglied der Vereinigung gewesen.

"Frage wird sich aufdrängen"

Müller betonte zugleich, dass die "Beobachtung einer Partei in einer Demokratie an exakte rechtsstaatliche Voraussetzungen gebunden und ein schwerer Eingriff" ist. Er fügte hinzu: "Aber wenn sich diese erkennbare 'Verflügelung' weiter fortsetzt, dann wird sich diese Frage immer mehr aufdrängen."

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den "Flügel" Mitte März als rechtsextrem eingestuft und unter Beobachtung gestellt. Eine Woche später fasste der AfD-Bundesvorstand einen Beschluss, in dem die Auflösung der Gruppierung bis Ende April verlangt wurde.

Die beiden führenden "Flügel"-Köpfe, der Thüringer Landeschef Höcke und Kalbitz, forderten daraufhin alle, "die sich der Interessensgemeinschaft angehörig fühlen", auf, bis zum 30. April ihre Aktivitäten einzustellen. Am Freitag will der AfD-Bundesvorstand überprüfen, ob der Beschluss zur Auflösung umgesetzt wurde.

Quelle: ntv.de, chr/AFP

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