Politik

Neues Beschlusspapier Zu Ostern soll das "Prinzip #WirBleibenZuHause" gelten

Zum Osterfest soll das öffentliche Leben in Deutschland mindestens fünf Tage ruhen.

Zum Osterfest soll das öffentliche Leben in Deutschland mindestens fünf Tage ruhen.

(Foto: picture alliance / SvenSimon)

Seit inzwischen elf Stunden beraten Bund und Länder über neue Corona-Maßnahmen. Es zeichnet sich ein Einfrieren des öffentlichen Lebens zu Ostern ab. Zudem soll die Notbremse konsequent gezogen werden. Unternehmen sollen mit weiteren Hilfen rechnen können.

Nach mehr als zehnstündigen Beratungen zeichnet sich bei den Bund-Länder-Gesprächen über den Corona-Kurs eine Einigung ab. Für die Abschlussrunde von Kanzlerin Angela Merkel und den 16 Ministerpräsidenten schlägt ein Entwurf unter anderem einen Lockdown vom 1. bis zum 5. April vor. Dabei soll das öffentliche Leben weitgehend eingeschränkt, Ansammlungen verboten und Kontaktbeschränkungen verhängt werden. Auch eventuell schon geöffnete Außengastronomie müsse dann geschlossen werden. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es. Der generelle Lockdown soll bis zum 18. April verlängert werden.

Im Streit um Mallorca-Urlaube wollen Bund und Länder laut Entwurf nun die Fluggesellschaften auffordern, künftig alle Urlaubsrückkehrer vor dem Rückflug zu testen. Insbesondere bei beliebten Urlaubszielen sei damit zu rechnen, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Corona-Varianten leicht verbreiten können, heißt es. Deshalb "erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien sowohl konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien", wird betont.

Zudem soll das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland eingeführt wird. Der etwa von Küstenländern geforderte "kontaktarme Urlaub" im eigenen Bundesland, der bei den Beratungen umstritten war, wird in dem Entwurf nicht mehr erwähnt.

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Bund und Länder wollen zudem die sogenannte Notbremse bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 verschärfen. In Landkreisen sollen neben der Rücknahme von Öffnungsschritten zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden können. Dazu zählen laut dem Entwurf verschärfte Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie tagesaktuelle Corona-Tests "in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind".

Der neue Entwurf sieht zudem zusätzliche Unternehmenshilfen vor. "Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln", heißt es darin.

Quelle: ntv.de, jwu/rts

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